Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Achtzehnter Band. 1875-1878. (18)

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Dasselbe wird durch das „Central- Blatt für das Deutsche Reich“ und außerdem von 
den Bunwesreglerungen publizirt. 
Die von den Bundesregierungen oder Eisenbahnverwaltungen erlassenen Ausführungs= 
Beslimmungen sind dem Reichs-Eisenbahn-Amt mitzutheilen. 
Berlin, den 4. Januar 1875. 
Der Reichskanzler. 
Fürst v. Bismarck.