Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Achtzehnter Band. 1875-1878. (18)

5. 
S: 
. Der Zug soll lang- 
Der Zug soll halten! 
39 
h) Die optischen Signale sind wie folgt zu geben: 
ei Tage: 
Der Bahmvärter macht Front 
gegen den Zug. 
Der Zug darf unge- 
hiwert passiren Fahr- 
signal). 
Der Bahmvärter hält irgend 
einen Gegenstand in der Nich- 
tung gegen das Geleise. 
Am Ansang und am Ende 
einer langsam zu durchfahrenden 
Strecke sind Scheiben aufgestellt. 
Dem kommenden Zuge zugekehrt 
muß die erste Scheibe mit A. 
und die letzte mit I. bezeichnet 
sein. 
sam sahrcn. 
  
bei Tage: 
(Haltsignal). Der Bahmwärter schwingt 
seinen Gegenstand hin und ber. 
1! 
Außer den Signalen 5 bis 7 
solgt gegeben werden: 
Signal 5: der Zug „ Rechtsseitiger Tele- 
darf ungebindert pas- sgauraphenarm schräg 
siren (Fahrsignal). nach oben gerichter 
« I 
(unter einem Win- 
  
Signal 6: Der Zug 
soll langsam fahren. 
Außer dem vorher- 
gebend augegebenen 
Stab mit 
Scheibe am Tele- 
graphenmast besesligt. 
  
  
kel von eiwa 150). 
Signalzeichen ein !z 
runder 
1. 
bei Dunkelheit: 
Der Vahmwärter macht Front 
gegen den Zug und hält die 
[Hamlaterne mit weißem Lichte 
dem Zuge entgegen. 
Der Bahnwärter hält die 
Handlaterne mit grünem Licht 
dem Zuge entgegen. 
Am Anfang und am Ende 
einer langsam zu durchfahrenden 
Strecke sind Stocklaternen auf- 
gestellt. Dem kommemen Zuge 
zugekebrt muß die erste Laterne 
grũnes, die lehte weißes Licht 
zeigen. 
bei Dunkelheit: 
Der Bahnwaͤrter schwingt seine 
Handlaterne hin und her, welche, 
sofern es die Zeit erlaubt, roth 
zu blenden ist. 
  
können auch Signale am Telegraphenmast wie 
· Weißes Licht der 
Signallaterne des 
Telegraphenmasles. 
    
6 Grünes Licht der 
*° Signallaterne des 
Telegraphenmasles.
	        
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