Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Achtzehnter Band. 1875-1878. (18)

15. 
Z 
K 
I 
Einfahnistskci.i 
-ll 
bei Tage: 
Der Telegraphen- 
arm minß schraͤg rechts 
nach oben gerichtet 
bei Dunfelheit: 
Die Signallaterne 
am Telegraphemmasle 
zeigt nach Außen 
  
    
sein (unter einem a gruͤnes Licht und uach 
* von elwa Innen (dem Bahnhof 
i ) zagtkchkywctßeskscht 
In einer Entsernung von 600 bis 1000 Meter vor dem Nafnleft-Mislaßteltgraphen 
ist auf Erfordern der Aufsichtsbehörde ein Vorsignal in automatischer Verbindung 
mit dem ersteren aufzustellen. Dasselbe soll aus einer, um eine Achse drehbaren runden 
Scheibe bestehen, in deren Mitte eine Laterne sich befindet. 
Zeigt der Bahnhofs-Abschlußtelegraph das Signal 
Einfahrt ist gesperrt', 
so ist die senkrecht stcheme volle runde Scheibe, und bei Dunkelheit die in derselben 
befindliche Latkerne mit grünem Licht dem kommenden Zuge zugekehrt, während bei 
dem Signal am Bahnhofs-Abschlußtelegraphen 
„ Einfahrt ist frei- 
ie Scheibe horizontal liegt oder parallel zur Bahnlinie steht — die 
Licht zeigt. 
c) Die optischen Signale am Perrontelcgraphen werden wie 
Laterne weißes 
folgt gegeben: 
bei Tage: 
Ein zur Ein= oder Rechtsseitiger Te 
Durchfahrt zugelasse- legraphenarm ded 
ner Zug soll halten. Perrontelegraphen 
Der Zug darf ein- 
sahren. 1 
wagerecht gestellt. U 
Rechtsseitiger T# 
legraphenarm des 
Perrontelcgraphen 
schräg nach oben ge- 
richlet (unter einem. 
Winkel von elwa 
450 
1. 
bei Dunkelheit: 
Rothes Licht der 
Signallaterne des 
Perrontelegraphen. 
b%6% 
1 
Grünes àicht der 
Signallaterne des 
Perrontelegraphen. 
4) -Die optischen Signale an den Wasserkrahnen.
	        
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