Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Achtzehnter Band. 1875-1878. (18)

19. Kennzeichnung des 
Schlusses des Zuges 
(Schlußsignal). 
20. Es solgt ein Ertra- 
zug nach. 
21. Es kommt ein Ertra- 
zugin entgegengesetzter 
Richtung. 
  
ten Wagens oder zu jeder Seite 
besselben. 
  
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bei Tage: 
Ander Hin- 
terwam deö 
letzten Wagens 
eine roth und 
weise runde 
Scheibe. 
Außer dem 
Schlußfignal 
eine grüne 
Scheibe oben 
aufder Hinter- 
wand des letz- 
runde Scheibe 
vorn an der 
Lokomotive. 
Eine grüne 
  
bei Dunkelheit: 
An der Hinier- 
wand des letz- 
ten Wagens zwei 
nach vorn grün 
und nach hinten 
roth leuchtende 
Laternen. 
Für einzeln fahrende Lokomo- 
tiven auf der freien Bahnstrecke 
genügt eine roth leuchtende La- 
terne und bei Bewegung der 
Lokomotiven auf Bahnhöfen die 
Anbringung einer Laterne mit 
weißem Lichte am Anfange der 
Lokomotive und am Ende des 
Teuders, bei Tenderlokomotiven 
an beiden Enden derselben. 
Signal 19 mit 
der Abänderung, 
daß eine der bei- 
den vorzeschric- 
1. 1 benen Laternen 
auch nach hinten 
6 
  
grũnes Licht zeigt 
Für einzeln sahrende Lokomo- 
tiven genügt die Antbringung 
einer grün leuchtenden Laterne 
hinten. 
Eine grün 
leuchtende La- 
terne über den 
weiß leuch- 
tenden Later- 
nen vornander 
Lokomotive. 
 
	        
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