Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuss Jüngerer Linie. Dreißigster Band. 1916-1919. (30)

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Die Zivilsachen des Landgerichto Greiz gehen auf das gemeinschaftliche 
Landgericht Gera über. Bis zur Auseinandersetzung mit dem Freistaat 
Sachsen-Weimar soll provisorisch eine Zivilkammer für Greizer Sachen 
in Gera eingerichtet werden. In Greiz bleibt eine detachierte Straf- 
kammer bestehen und wird eine Kammer für Handelssachen eingerichtet. 
Das Amtsgericht Hohenleuben wird aufghoben und sein Bezirk 
dem Amtsgericht Zeulenroda zugewiesen. 
Das Amtogericht Burgk wird ausgehoben und ein Teil seines 
Bezirks dem Amtsgericht Schleiz, der andere dem Amtsgericht Lobenstein 
zugewiesen. 
3 Bezirksschulinspektionen für das Volksschulwesen in Gera. Greiz und 
Schleiz werden gebildet, daneben je eine Schulkommission, über deren 
Bildung noch weitere Anordnung ergeht. Zur Schulkommission tritt je 
ein vom gemeinsamen Arbeiter= und Soldatenrat bestimmter Beigeordneter. 
Das gemeinsame Landbauamt hat seinen Sitz in Gera. An seiner Spitze 
steht der Vorstand des Landbauamts zu Gera. 3 Landbauinspektionen 
(für Straßen= und Tiefbau-, kleinere Wasserbauten, als Berater der 
Landratsämter in Hochbausachen) werden eingerichtet in Gera, Greiz, Schleiz. 
Nach dem Ausscheiden der jetzigen Landbauinspektoren werden die 
Inspektionen mit mittleren Beamten besetzt. 
Der gegenwärtig angestellte Landbauinspektor in Greiz wird als 
Vertreter des Vorstandes des Landbauamts nach Gera versetzt. 
Eine gemeinsame Gewerbeinspektion mit dem Sitz in Gera wird ein- 
gerichtct und besteht aus einem Gewerberat und zwei Gewerbesekretären 
(aus den Gewerkschaften) und den weiter erforderlichen Beamten in Gera 
und Greiz. Die Stelle des Gewerberats ist unverzüglich auszuschreiben. 
Das gemeinsame Katasteramt erhält den Sitz in Greiz. Es werden drei 
Vermessungsabteilungen in Gera, Greiz, Schleiz eingerichtet. 
Die Bezirksärzte in Gera, Greiz und Schleiz versehen den Medizinal- 
dienst. Der Bezirksarzt in Gera ist gemeinsamer Landesarzt und Referent 
bei der gemeinsamen Landesregierung. 
Bis zum Abgang der jetzigen Stelleninhaber verbleibt es bei den 
zurzeit in Reuß ä. L. bestehenden Verhältnissen. 
Die Bezirkstierärzte in Gera, Greiz und Schleiz versehen den Veterinär- 
dienst. Der Geraer Landestierarzt ist Landestierarzt für beide Freistaaten 
und Referent bei der gemeinsamen Landesregierung.
	        
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