Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuss Jüngerer Linie. Dreißigster Band. 1916-1919. (30)

Gesetzsammlung 
für das 
Fürstentum Reuß jüngerer Linie. 
N. 853. 
Inhalt: Geseb, berreisend die Erhebung eines Zuschlages zur Einlommensteuer. 
Gesetz 
vom 4. April 1916, 
betreffend die Erhebung eines Zuschlages zur Einkommenstener. 
  
  
ir Heimich der Biebenundwamjigse 
von Goltes Gnaden jüngerer Sinie regierender Fürll Meuß, Graf und Herr von Mauen, 
Perr zu Greiz, Aranichseld, Gera, Schleiz und Kobenllein etr. ric. 
verordnen hiermit unter Zustimmung des Landtages, was folgt: 
81. 
Für die Zeit vom 1. April 1916 bis 31. März 1917 wird von den 
Einkommensteuerpflichtigen mit einem Einkommen von mehr als 3000 ein 
Steuerzuschlag erhoben. 
Dieser beträgt in den Stenerstufen 
3000 4 
von mehr als bis 6000 Kf. 5 Prozent, 
7. 7. 7. 6000 „ „ 12000 »..... 10 » 
«»«12000»»25000,,·.... 15 „ 
„ „ „ 25000 „ „ 40005 20 „ 
„ „ „ 40000 „ „ 60000)0 25 » 
60 000 30 
der zu entrichtenden Steuer. 
Ausgegeben am 12. April 191c. 3
	        
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