Gesetzsammlung
für das
Fürstentum Keuß jüngerer Linie.
Ir. 867.
Inhalt: Miistriak, Verordnung, die Aussicht über Damwflessel durch den Sächsischen Danpfkessel.
Ueberwachungs“ Verein in Chemnitz betresffend.
Ministerial-Verordnung,
die Aufficht über Dampfkessel durch den Sächsischen Dampfkessel-Ueber-
wachungs-Verein in Chemnit betreffend
vom 30. März 1918.
§ 48 der Ministerial- Verorduung über die polizeiliche Beaufsichtigung der
Dampfkessel vom 2. März 1911 (Gesetzsammlung für das Fürstentum Neuß j. L.
Bd. 27 S. 303) wird aufgehoben und an dessen Stelle folgendes bestimmt:
8 1.
renr J 5e#rrrefl.# à-N ' »s- it D. u. V.)
wird vom 1. Lühlilr 1918 ab die eh über die im Focher befindlichen
Dampfkessel in dem erweiterten Umfange übertragen, daß der S U. V.
1. zur Begutachtung, Abnahme, Untersuchung und Inbetriebsetzung
neuer und veränderter feststehender und beweglicher Dampfkessel gemäß
8§ 5 bis 9 und 15 bis 29 der Verordnung vom 2. März 1911 und
2. zur Bauprtfung und Wasserdruckprobe neuer, veränderter oder aue-
gebesserter Dampfkessel gemäß §§ 10 bis 14 daselbst und
3. zu den wiederkehrenden äußeren und inneren Untersuchungen sowie
Wasserdruckproben von Dampfkesseln gemäß §§ 31 bis 38 daselbst
durch die bei seiner Geschäftsstelle in Gera angestellten Ingenieure
ermächtigt und verpflichtet ist.
Ausgegeben am 6. Mai 1918. 17