Anlage B.
Musterpachtvertrag.
in „ , dem das
Fischereirecht in zusteht, verpachtet hiermit sein Fischereirecht
in unter nachstehenden Bedingungen:
.
Das verpachtete Fischwasser erstreckt sich von
bis —. Ausgenommen sind folgende
Strecken
82.
Die Pochtzeit beträgt Johrc.“) Sie beginnt am
Sie endigt am
83.
Der jährliche Pachtbetrag wird auf Mark festgesetzt und ist spätestens
am an den Verpächter zu zahlen.
8 1.
Wenn nachweislich ohne Verschulden des Pöchters durch äußere Einwirkungen auf
das Fischwasser eine wesentliche Verringerung oder eine Vernichtung des Fischerelertrogs
stattgesunden hat, so kann entsprechender Nachlah des Pachtbetrages verlangt werden.
86.
Der Pöchter ist besugt, die Fischerei in dem obenbezeichneten Fischwasser nach ihrem
ganzen Umfang auszulben. Der Verpächter verzichtet wäͤhrend der Pachtzeit auf jebe Aud-
übung der Fischerel in dem verpachteten Gewässer, insbesondere auch auf die Ausstellung
von Fischkarten.
Der Pächter hat bei der Ausllbung 5 FSischere die bestehenden Bestimmungen genau
zu beachten. Hinsichtlich des Userbetretungsrechto gllt folgendes):
87
Der Pöchter ist verpflichtet, die gepockteie Fischerei pfleglich zu behandeln und den
Fischbestand dauernd tunlichst auf der Höhe zu eerhalten, mit der er die Fischerei übernommen
— Ach unter 0, möglichst aber nicht unter 12 Jahren
½½% Bestimnumgen des Grumdbuchs, ersessene Rcchte Mo. Den Fischern muß die Möglichkeit
gegeben sein, auch vom Ufer aus zu fischen.