fullscreen: Das Völkerrecht.

842. Die Rechtsstellung der neutralen Mächte. 359 
ausgeschlossen, daß die neutralen Mächte ihre Neutralität durch 
Aufgebot ihrer Truppenmacht zu verteidigen sich rüsten (bewaffnete 
Neutralität), solange sie nicht angriffsweise gegen einen der 
Kriegführenden vorgehen; und die Anbietung einer Vermittlung 
zwischen den Streitteilen ist durch die Haager Konferenz zu einem 
guten Recht eines jeden neutralen Staates geworden (oben $ 38 II A). 
II. Der neutrale Staat darf keinen der Kriegführenden in der 
Führung des Krieges unterstützen oder behindern. Er darf für keinen 
von ihnen tatsächlich Partei ergreifen, wenn er auch seine Neigung 
und Abneigung auszusprechen durchaus berechtigt ist. Was er dem 
einen gewährt, darf er dem andern nicht versagen. Diese Pflicht trifft 
den Staat als solehen, nicht seine Untertanen. Doch haftet der Staat 
unter gewissen Voraussetzungen für die von diesen vorgenommenen 
Handlungen. 
Die Abgrenzung kann Schwierigkeiten machen. Es empfiehlt 
sich daher für jeden Staat, seine Auffassung von den Pflichten, 
welche durch die Neutralität seinen Staatsangehörigen auferlegt 
werden, durch die nationale Gesetzgebung zum klaren Ausdruck 
zu bringen. Das hat z. B. England durch seine Foreign Enlistment 
Act von 1870 getan. Demselben Zwecke dienen (teilweise) die 
von den nichtbeteiligten Mächten erlassenen Neutralitätserklärungen. 
1. Jede direkte oder indirekte Unterstützung der militärischen 
Operationen des einen oder des andern Kriegführenden durch die 
Begierung des neutralen Staates ist eine Verletzung des Völkerrechts: 
so die Gewährung von Hilfstruppen oder von Geldmitteln, die 6e- 
stattung des Durchzugs von Truppen durch das neutrale Staatsgebiet, 
die Lieferung von Waffen oder anderem Kriegsbedarf, der Verkauf 
von Kriegsschiffen usw. 
Das gilt auch von dem Fall, daß sich der neutrale Staat 
durch Verträge, die er vor dem Krieg mit einem der Kriegführenden 
geschlossen hat, zu solchen Leistungen verpflichtet haben sollte. 
Durch die Erfüllung dieser Vertragspflichten nimmt er am Kriege 
teil und verwirkt die Rechtsstellung des Neutralen. Es war gewiß 
eine Verletzung des Völkerrechts, als Portugal im Jahre 1900
	        
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