Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Dreiundwanzigster Band. 1899. (23)

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Wird der Nachweis nicht vor dem Ablauf von drei Monaten nach der 
Aufforderung geführt, so ist die Hinterlegungsstelle ermächtigt, im Namen und 
auf Kosten des Schuldners dem Gläubiger die Anzeige zu machen. 
In der Aufforderung ist der Schuldner auf diese Folge seiner Unter- 
lassung hinzuweisen. 
8 22. 
Im Falle des § 1171 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist der Hinterlegungs- 
erklärung der Nachweis beizufügen, daß das Aufgebotsverfahren eingeleitet ist. 
* 23. 
Ist die Hinterlegungserklärung vollständig und die Hinterlegung nach der 
angegebenen Veranlassung gesetzlich zulässig, so darf die Annahme nicht abgelehut 
werden. 
Die Ablehnung auf Grund der Unzulässigkeit einer Hinterlegung ist 
umstatthaft: 
. wenn der Hinterleger durch Entscheidung oder Anordnung der zu—- 
ständigen Behörde zur Hinterlegung für berechtigt oder verpflichtet 
erklärt worden ist; 
wenn die für die Rechtsangelegenheit zuständige Behörde um An- 
nahme eines in der Angelegenheit zu hinterlegenden Gegen- 
standes ersucht. 
1# 
* 21. 
Die Hinterlegung kan unmittelbar bei einer Hinterlegungsstelle oder 
mittelst portofreier Einsendung durch die Post geschehen. 
Im Falle der Einsendung mittelst der Post gilt die Hinterlegung erst 
mit dem Eingang bei der Hinterlegungsstelle als bewirkt. 
8 26. 
Hinterlegte Kostbarkeiten kann die Hinterlegungsstelle durch einen Sach- 
verständigen abschätzen oder behufs Feststellung ihrer Beschaffeuheit und ihres 
Zustandes besichtigen lassen. 
Der Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung ist eine Abschrift des 
Gutachtens beizufügen und, daß dies geschehen ist, in der Bescheinigung zu 
vermerken.
	        
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