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II. Abtheilung A des Registers.
26.
In Spalte !1 ist die laufende Nummer der die Firma betreffenden Ein-
tragungen anzugeben.
eun Spalte 2 sind die Firma, der Ort der Niederlassung, der Sitz der
Gesellschit und die darauf sich beziehenden Aenderungen einzutragen, ebenso die
Vermerke über Zweigniederlassungen, auch wenn diese sich im Bezirke des
Registergerichts befinden oder eine andere Firma als die Hauptniederlassung
haben, sowie die Vermerke über das Vorhandensein einer Hauptniederlassung.
Die Firma ist mit lateinischen Buchstaben zu schreiben.
In Spalte 3 sind einzutragen bei Einzelkaufleuten der Name, Vorname,
Stand und Wohnort des Inhabers der Firma, bei offenen Handelsgesellschaften
und Kommanditgesellschaften Name, Vorname, Stand und Wohnort der perfön-
lich haftenden Gesellschafter. Die Namen sind mit lateinischen Buchstaben zu
schreiben.
Die Spalte 4 dient zur Aufnahme aller die Prokura betreffenden Ein-
tragungen: Name, Vorname und Wohnort der Prokuristen sind anzugeben.
In Spalte 5 sind die der Eintragung unterliegenden Rechtsverhältnisse
bei Einzelkaufleuten, z. B. die Eröffnung des Konkurses sowie das Erlöschen
der Firma, einzutragen.
Ebendaselbst ist bei dem Erwerbe eines Handelsgeschäfts durch einen
Einzelkaufmann im Falle der Fortführung der bisherigen Firma eine von den
Vorschriften des § 25 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs abweichende Vereinbarung
einzutragen.
In Spalte 6 ist zunächst zu vermerken, ob die eingetragene Gesellschaft
eine offene Handelggesellschaft oder eine Kommanditgesellschaft ist.
Sodann sind hier einzutragen:
die der Eintragung unterliegenden Rechtsverhältnisse bei den genannten
Gesellschaften, z. B. der Zeitpunkt ihres Beginnes, die Eröffnung des Komurses,
die Auflösung und Fortsetzung, das Erlüschen der Firma, der Eintritt und das
Auoscheiden von Gesellschaftern sowie die in § 125 Abs. 4 des Handelggesetzbuchs
erwähnten, die Vertretungomacht der Gesellschafter betreffenden Rechtsverhältnisse
und bei Kommanditgesellschaften der Name, Vorname, Stand und Wohnort der
Kommanditisten und der Betrag der Einlage eines jeden von ihnen nebst den
darauf sich beziehenden Aenderungen.