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theile einer Konkursmasse zu entsprechen, sowie auf dessen Verlangen
innerhalb ihrer Zuständigkeit toben unter 3) bei Ermittelung des
Werthes der Konkursmasse als Sachverständige mitzuwirken:
;. sie sollen in den von Gerichtsvollziehern oder sonstigen Vollstreckungs-
beamten zu erledigenden Zwangovollstreckungssachen der Aufforderung
der Vollstreckungsbeamten, einer Zwangsvollstreckung als Zeuge beizu-
wohnen, ungesäumt nachkommen:
dem Gesuch der gedachten Beamten, bei der Ermittelung des ungefähren
Werthes gepfändeter Gegenstände mit zmvirken, unverweilt entsprechen;
von den Vollstreckungsbeamten für den Fall der Verhinderung des
Gemeindevorstandes Pfandstücke gegen angemessene Vergütung in Ver-
wahrung nehmen:
den Vollstreckungsbeamten auf deren Ansuchen zur Erlangung der zur
Unterbringung von Pfandstücken etwa erforderlichen, gegen orts-
übliche Entschädigung zu Dienstleistungen erbötigen Arbeitskräfte be-
Dilflich sein:
sie dürfen auf Ansuchen der Betheiligten deren Verkehr mit dem Amts-
gericht in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vermitteln
und innerhalb ihrer Zuständigkeit für andere Behörden als Gerichte
und für in ihrem Bezirke wohnhafte Privatpersonen in Angelegenheiten,
die bei Gericht nicht verhandelt werden und nicht anhängig zu machen
sind, amtlich thätig werden, insbesondere
privaten Aufforderungen zur Vornahme von Würderungen und
zur Abgabe von anderen Gutachten, soweit hierfür nach Nr. 3
oben ihre Zuständigkeit gogeben ist, entsprechen und sich der Auf-
nahme von Vermögensverzeichnissen, Nachlaßverzeichnissen und
Inventaren unterziehen, ingleichen bei Feststellung von Grenzen,
bei Berhandlungen über die Begleichung von Grenzstreitigkeiten,
bei Setzung von Grenzsteinen und Aufnahme von Nieder-
schriften hierüber mitwirken, endlich bewegliche Sachen öffentlich
versteigern, wenn die öffentliche Versteigerung gesetzlich vorge-
schrieben ist. .
Nicht gestattet ist ihnen die Versteigerung von Grundstücken und von
Realgewerbeberechtigungen oder sonstigen Rechten, für die ein Grundbuchblatt
angelegt ist.
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