Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Dreizehnter Band. 1862-1863. (13)

6 
Die umslehend bezeichneten Vier und reissig Cenkner acht Pfund Zucker 
in wei Fässern und einer Kiste sind in den Eisenbahngülerwagen Nr. 811 verladen, 
welcher heut Nachmittag fünl Uhr mit zwei Schlössern Ser. lünk und peunzig verschlos- 
sen der Eisenbahnverwaltung. zur Vorführung bei dem königlichen Neben-Zollamt I. zu 
Weudisch-Warnow übergeben worden ist. 
Gera, den 18. Februar 1862. 
« FütstlichNettßsPLSteucrami. 
(Stenipel.) (Unterschrift.) 
Der oben bezeichnete Güterwagen ist am neunzehnten Februar 1862 Nachmillags 
ein Uhr hier eingetroffen und nach Abnahme des unverletzten Verschlusses gieichzeitig über 
die Grenze ausgegangen. 
W'endisch-W'’arnow, den 19. Februar 1867. 
Königliches Neben--Zollamt I. 
(Stempel.) (Unierschriften.) 
Auf Grund vorslehenden Ausgangs-Attesis wird nunmehr bescheinigt, daß die um- 
.. .. t 
stehend bezeichneten Vier und dreissig Centner acht alimlel- Pfund Zucker über die 
Grenze in das Ausland geführk worden sind. 
Cern, den 23. Februar 1862. 
Färstlich Neuß-Pl. Steueramt. 
(Stempel.) (Unterschrift.) 
(Die Vescheinigungen über die Ausfuhr und Niederlegung sind nach den Umständen zu erlhellen, und 
nur für einzelne Fälle beispielsweise vorstehend angedeutet.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.