Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Dreizehnter Band. 1862-1863. (13)

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Im Register muß cuch derjenige Band und die Seite bezeichnet werden, wo die Ue- 
bertragung erfolgt ist, z. B. 
Fol. Bd. eu 
10 Heinze, Georg August ..... l 202 
Forisezung . . 1 
. . 11 
KS. 24. 
Sollte dem Grund= und Hypothekenbuchführer bei einem oder dem andern der künf- 
tig zu bewirkenden Einträge irgend einmal hinsichtlich der Form des Konzepts oder sonst 
ein Bedenken beigehen, so hat derselbe sofort und ehe der Eintrag bewirkt wird, dem 
Konzipienten desselben hiervon Mittheilung zu machen, dessen Weisung jedoch alsdann so- 
fort nachzugehen, wie er denn überhaupt an die Anordnung des Gerichts gebunden ist 
A. 
Titelblatt. Rückentitel. 
Grund= und Hypothekenbuch Grund= und Hypothekenbuch. 
des Gera. 
Justizamts Gera I (oder A.) 
für die Stadt Gera. Nr. 1—100. 
I. Band (oder A.) 
Nr. 1—100. 
Grund= und Hypothekenbuch Grund= und Hypothekenbuch 
des 
Oettersdorf. 
Justizamts Schleiz 
für das Dorf Oettersdorf.
	        
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