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6)
7)
8) Beglaublgung von Absch 1½—*s#smzm:K-
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ausdrücklich vorgeschrieben ist, für jede vorschristmähig geschriebene (S. 4) Seite 3 Gr.
Insinuations-Registraturen sind durchgehends firel.
Anmerkung:
a. wenn mehre demselben Zahlungspflichtigen zur Last fallenden Zeugenver-
nehmungen oder andere Vernehmungen unmittelbar hinter einander folgen,
so werden dieselben nur als Ein fortlaufendes Prokokoll angesetzt;
b. Personal-Beschreibungen werden wie Negisiraturen liquldirt, ingleichen alle
Nicderschriften, welche dem Protokolle in Form von schriftlichen Aufsäten als
Beilagen angefügt werden.
Protokolle bei den öffentlichen Verhandlungen nach dem Verhälknisse der
Dauer dieser Verhandlung und dem münge des * Meaic zusammen
a. bei Einzelrichtern . . 10 Gr. bis 2 Thlr.
b. bei Kreisgerichten . . . . . .1«r.hlkbm()s
cbktGeschwoknmgmchtcn. 3-b1612-
Dieser Ansaß umfaßt Alles, was in dem Protololle vorkommt, außer der
Gebühr für die richterliche Verhandlung.
Jedes ersie Blatt einer von öffenklichen Behörden ergehenden Ausfertigung,
falls kein höherer oder nledrigerer Ansah ausdrücklich vorgeschrieben ist 10 Gr.
Ladungen von Zeugen und chversändigen zu einer anenilichen J
lung jedoch nur . 5Gr.
Jede dritte oder folgende Seite einer Ausfertigu ig 6. *me . 4
Schriftliche Vorführungs= und Verhaftsbefehle . 20
OkchtekltcheBefehl-zurHanofuchunquustskchfuchtmgvon Pa-
pieren . . 20 Gr.
Oesfenttce Vorladung. des in T des mistt
Steckbriese 15 Gr.
Slder-Geleltsbres6. . 1 Thlr.
Abschriften, die bei öffentlichen Behörden gefertigt weiden, jeder Bogen von
vier voll geschriebenen Seiten - 4), ss der isgegh 3 Gr.
bel gebrochenen Bogen . 2Gr.
einen halben Bogen, sonst aber gar uan gerechnet. cna die wörtlich aus
einer anderen Schrift entnommen werden, und Akten-Verzeichnisse, die über eine
Seite betragen, werden ebenso angesezt; außerdem aber sind lehtere frei, sowohl
in der Urschrist als im Duplikate, und erstere wie Ausfertigungen zu liquidiren
(Nr. 3 dieses Paragraphen).
icht uͤb 9 g fuͤll 2Gr.
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