Bemerkung.
Die Seiten 490 und 500 dieses dreizehnten Bandes der Gesetzsammlung
sind wegen einer Auslassung und eines Druckfehlers umgedruckt worden.
Das umgedruckte Blatt ist auf Seite 490 mit der Bogenzahl
70 Verb.
bezeichnet und wird mit diesem Inhaltsverzeichniß ausgegeben.
Druckfehlerberichtigung.
Auf Seite 380 dieses Bandes Zeile 3 und 7 von Oben muß es anstalt auszubändigen
„auszuhängen“
beißen.