Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Dritter Band. 1835-1838. (3)

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es unter gehoͤrlger Beruͤcksichtlgung ber besonderen Interessen der Verelns · Mitglleder moͤglich 
erscheint, diesem Wunsche durch desfalls abzuschließende Vertraͤge Folge zu geben. 
Artikel 35. 
Auch werden sie sich bemüben, durch Handelsverträge mic anderen Staalen dem Wer- 
kehre ihrer Angehörigen jede mögliche Erleichterung und Erwelterung zu verschaffen. 
Artikel 36. 
Alles, was sich auf die Decail-Aussührung der in dem gegenwäriigen Verkrage und 
dessen Beilagen enthaltenen Verabredungen beziehe, soll durch gemelnschafellche Commissarlen 
vorbereltec werden. 
Artikel 37. 
Die Dauer des gegenwärtigen Percrages, welcher mie dem ersten Januar 1836 in 
Ausführung gebrache werden soll, wird vorläufig bis zum 1. Januar 1842 feftgesetz. 
Wird derselbe während dleser Zeic und spätestens Jahre vor Ablauf der Frist nicht gekündigt, 
so soll er auf 12 Jahre, und so sort von 12 zu 12 Jahren als verlängert angeseben werden. 
Letztere Verabredung wird jedoch nur für den Fall getroffen, daß niche in der Zwi- 
schenzeie ssmmrliche deursche Bundesstaaten über gemeinschafeliche Maaßregeln übereinkommen, 
welche den mit der Absicht des Arc. 19. der deutschen Bundesacte in Uebereinstinumuns stehen- 
den Zweck des gegenwärtigen Jollvereines vollständig eefüllen. 
Uuch sollen um Falle eirwalger gemeinsamer Maohregeln über den freien Werkehr 
mit Lebenomleteln in sämmelichen deurschen Bundesstaalen die betreffenden Bestimmungen des 
nach gegenwärtigem Vertrage bestebenden Vereinskariss demgemäß modisteire werden. 
Gegenwärciger Vertrag soll alsbald zur Ratisication der Hhohen cencrahfrenden Hose vor- 
gelegt, und die Auswechselung der Ratiftcations-Urkunden soll mir möglichster Beschleunigung 
in Berlin bewirke werden. 
So gescheben Berlin, den 10. Dezember 1835. 
sez. Alvensleben. v. Welkens. Freib. Schaoffer-Bernstein. Magd O 
. 8.) . 8. "2 (I. S.) ste ze 
Albr. Frieb. Eichporn. Helurich Theodor Ludwig Schwebes. 
- (l«.s.) (I«.s.) is 
kurich Ludwig Biersack. 
Hekurich * g ersack 
 
	        
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