Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Dritter Band. 1835-1838. (3)

102 
aäbnlichem Makerial gepackt ein, so können 4 Pfund vom Preußischen und 37# 
Psund vom Zoll-Cenener für Thora gerechnet werden. 
Uncer den im Tarif aufgeführten Ballen wird in der Regel elne bdoppelte 
Umschließung von dem für einfache Säcke bezeichneten Makerlal verstanden. 
Auf einfache Emballage ist die Thara sür Baslen nur dann anwendbar, wenn 
das daju verwandte Materlal nach dem Ermessen der Zollbehörde erbeblich 
schwerer als bel Säcken ins Gemsche sälle. 
3) Es ist der Wohl des Zoslpflichtigen überlassen, ob er bel Gegenständen, deren 
Vergollung nach dem Nekto-Gewicht stax#ndet, den Thara-Tarif gelten — oder 
das Ne#tto-Gewicht, entweder durch Verwiegung der Waaren ohne die Thara 
oder der lebteren allein, ermitteln lassen will. 
Bei Flüssigkeiten und andern Gegenständen, deren Retto-Gewicht niche ohne 
Unbequemlichkeit ermittelt werden kann, weil ihre Umgebung für den Trans- 
port und die Ausbewahrung dieselbe ilt, wied die Thara nach dem Tarlf be- 
rechnet und der Zollpflichtige har kein Widerspruchs-Reche gegen Anwendung 
desselben. 
4) In Fällen, wo elne, von der gewöhnlichen abweichende Werpackungsart der 
Waarc und eine erbebliche Enesernung von dem in dem Tarif angenommenen 
Thara-Sahe bemerkbar wird, ist auch die Zollbehörde befuge, die Netco-Ver- 
wlegung eintrecen zu lassen. 
c) Wo bei der Waarendurchsuhr auf kurzen Scrapenstrecken (drikke Abeheilung Ab- 
schnict IV.) geringere Zollsätze start finden, konn, auch wenn sonst die Abschäbtung des 
Gewichts nachgelaßen wird, mie Vorbehalt der speziellen Verwiegung, im Ganzen be- 
rechner werden: 
die Traglast elnes Lastehleres zu drel Cenmer, 
die Ladung eines Schubkarrens zu zwel Cenmer, 
„.. eeinspännigen Fuhrwerks zu sunfzehn Cenener, 
weispännigen (uee zu vler und zwanzlg Cenmner, 
und für sodes delter vorgespannte Stuͤck Zugvleh zwoͤlf Ceniner mehr. 
4) Bei den aus gemischten Gespinnsten gefertlzten Waaren muß bei der Deklaration jedes 
darln vorhandene Material genannt werden, insofern dasselbe zu der eigentlichen Waare
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.