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dazu noͤthigen Handlelstungen, nach ber Anwelsung der Beamten, auf eigene De-
fahr und Kosten verrichten, oder verrichten lassen.
. 17.
P. Weitere Be- Sollen die elngegangenen Waaren gleich an der Grenze in den frelen Ver-
bondtung, kehr übergehen, so muß dle Reviston, da es in diesem Falle auf die Feststellung
wenndie Wao= des Zollbetrogs von den angemeldeten Waaren ankemme, elne Spezlelle sepn.
ren gleich an
det Grenzeln Wuͤnscht der Waarenfuͤhrer, daß die Ladung oder eln Theil derselben von
den frelen Ver der speziellen Revision befreit bleibe, so kann hierin gegen Entrichtung des hoͤch-
#s ssten Zollsatzes im Tarif gewillfahrt werden; insofern niche besonderer Verdache
4) Cemiuelung bes vorpanden ist, dah dadurch die Uebertrecung anderer Landesgesehe beabsichtige wer-
Jollbetrags durch de, 3. B. die Einbringung falscher Münzen 2c., in welchem Falle die Revision,
dle Revisson. und nach dem Befunde die Beschlagnahme der hetreffenden Gegenstände einge-
ten muß.
. 8.
2) Ermitleluug des Es blelbe der Wahl des Zollpflschelgen überlassen, ob er bei Gegenständen,
Nelo-Gewichts. deren Verzollung nach dem Nerko-Gewichte geschiebr, dle karismäßlge Tora gel.
ten., oder das Netco-Gewicht, entweder durch Verwiegung der Waare ohne die
Tara oder der letztern alleln, ermitceln lossen will.
Bel Flüssigkeiten und andern Gegenständen, deren Ne#to-Gewiche niche ohne
Unbequemlichkeit ermictelt werden kann, weil ihre Umgebung für den Transport
und für die Ausbewahrung dielelbe ist, wird die Tara nach dem Tarif berechnee
und der Zollpflicheige bat keln Widerspruchsreche gegen Anwendung desselben.
In Fällen, wo eine von der gewößnlichen abweichende Verpackungsart der
Waaren und eine erbebliche Emsermung von den, in dem Tarif angenoumenen
Tarasätzen bemerkbar wird, ist auch die Jollbeörde besuge, die Nertv. Verwie-
gung einereten zu lassen.
. 19.
53) Eytrichuns des
Einzongegolls. Nach beendigter Reviston erfolgt dle En'rlchtung des Eingangsjolls.