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Es llegt könen ob,, den Grenzbezlek und dle Blmmen-Llnse ununterbrochen zu be-
aussichlgen, und es sind alle Personen, welche Fuhrwerk, Schisse, Gepäck oder
gollpflichtige Gegenstände führen, verpflichtee, denselben Folge zu leisten und das-
jenige zu unterlassen, wodurch sle in Ausübung (hres Amces gehindere werden
würben. Die Grenzaufseher sind besuge:
.) Frachtfuhrwerk und Heerdenführer anzuhalten, sich den Transportauswels
vorzeigen zu lassen, Nokizen daraus zu nehmen, und ihn durch äußere
Besichtigung der Ladung mie dieser zu vergleichen. Stünmen beide nicht
überein, so behalcen sse die Bezekkelung dei sich, und begleiten die Gegen-
stände in der Richtung, worin sie dieselben sinden, zur nächsten Dienst-
Pelle (Bebbede.)
b) Kiepen, Korb= und Packträger, Handfuhrwerke, Bauern. Fuhrwerke und
beladene Laskehlere, welche usche verpackte Waaren führen, können von den
Grenzaufsehern auf der Stelle revldirt werden, um sich die Ueberzeugung
zu verschaffen, daß enweder kelne gollpflichelgen Gegenstände geladen oder
dlese gehörig angemelder sind. Bel förmlich verpacklen Waaren verfah-
ren ste entweder wie zu u. vorgeschrieben ist, oder führen solche zur Obrig-
keit des nächsten Orts, um mit dleser elne Nachsichung vorzunehmen.
Bel Personen, gegen welche der Augenschein den Verdache anrege, dah
ste Waaren unter den Kleldern verborgen haben, (Kt nach §F. 39. des
Zollgesehes zu verfahren.
) Ledig angegebenes Fuhrwerk ohne Ausnahme können die Grenzausseher
anbalcen, um Ueberzeugung zu nehmen, daß es wirklich unbeladen ist.
4) Fährer von Schisss-Gesähen, welche weniger als fünf Lasten tragen, müs-
sen auf den Anruf der Grenzaufseher sobald wie möglich anhalten und,
je nachdem es verlangt wird, entweder dem User zulkeuern und dort an
schicklichen Stellen anlegen, oder die Ankunft der Grenzaufseher abwarten.
*i % SGshennt sfübre, welche von dem Transport- Ausweise besrelt sind
. 84. a. — d.), ist verbunden, den Orenjaussehern zur Stelle die noͤ.
* Auskunst zu geben, um sie zu überzeugen, daß die cransporkirten
Gegenstände eines Auswelses nicht bedürsen. Kann dleß niche sofort ge.