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werden koͤnnen, und daher fuͤr dle Dauer der Patente oder Privileglen von der Ein-
fuhr in den Staat, welcher dieselben erthellt hat, noch ausgeschlossen bleiben muͤssen.
Arelkel 8.
Der im Arctkel 7. felstgesetzen Verkehrs= und Abgaben-Freiheit unbeschader, wird der
Uebergang solcher Handels. Gegenstände, welche nach dem gemeinsamen Zolltarlse einer SEin-
gangs- oder Ausgangs-Steuer an den Außengrenzen unterliegen, aus den Königlich Baieri-
schen, Königlich Würtembergischen und Großtherzoglich Badischen Landen in die Köntglich
Preußkschen, Könlglich Sächsischen, Kurfürstlich Hessischen und Großherzoglich Hessischen
Lande, ingleschen in das Gebiet des Thürlngischen Vereines und umgekehrt, nur under In-
nehaleung der gewöhnlicheu Land- und Heerstraßen und auf den schiffbaren Stroͤmen Statt
fenden, und es werden an dem Binnengrenzen gemelnschafeliche Anmeldestellen eingerlchtet wer-
den, bel welchen dle Waarenführer unter Vorzeigung ihrer Frachtbriese oder Transportzet=
tel, dle aus dem elnen in das andere Geebset überzusöhrenden Gegenstände anzugeben haben.
Auf den Verkehr mit roben Producoen in geringeren Ouamtitäten, so wie überalt auf
ben klelneren Grenz= und Markrverkehr, und auf das Gepäck von Reisenden findet die vor-
stehende Bestimmung keine Anwendung. Auch wird kelnerlel Waaren-Revision Statt fin-
den, außer insowelt, als die Sicherung der Ausglelchungs= Abgaben (Arc. 7. b.) es erfor-
dern könnte.
Actcitkel 9.
Hunsichelich der Einfuhr von Spielkarten behäle es bel den in den contrahirenden Ver-
elnostaaten bestehenden Verbots= oder Beschränkungs-Gesetzen feln Bewenden
Artitel 10.
In Betreff des Salzes tritt dle Großherzoglich Badische Regierung der zwischen den
eontrahlrenden Werelns-Reglerungen getroffenen Werabredung in folgender Art bel:
a) die Einfuhr des Salzes und aller Gegenstände, aus welchen Kochsalg ausgeschleden zu
werden pflegt, aus fremden, niche zum Werelne gehörigen Ländern in die Vereinsstaa-
ten, ist verboten, insowelt dieselbe nscht für eigene Rechnung elner der verelnten Re-
glerungen, und zum unmllerelbaren Verkaufe in #hren Salz= Memeern, Fakworelen oder
Nlederlagen geschieht.