Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Dritter Band. 1835-1838. (3)

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Central· Buͤreau vorzulegenden Nachwelsungen, wle solche der Zweck elner dem gemein- 
samen Interesle angemessene Prüfung erheische: 
-) die Berarhung über Wünsche und Vorschlaͤge, welche von einzelnen Stoats · Reglerun · 
gen zur Berbesserung der Verwaltung gemacht worden; · 
OdieVekhandlungenübekPekönvekungmdesZollgesehes,deiZollokdtsung,de-Zotltq· 
kif-undderVerwaltungs-Organisation,welch-wachemdekwnkkahikeadenSkacs 
ten in Antrag gebracht worden, uͤberhaupt uͤber dle zweckmaͤßlge Entwlckelung und 
Ausbildung des gemelnsamen Handels · und Zollsystems. 
Arelkel 35. 
Trecen im Lause des Jahres außer der gewöhnlichen Zelc ber Versammlung der Con- 
serenz-Bevollmächtiglen außerordentliche Ereignisse ein, welche unverzügliche Maaßregeln oder 
Versügungen abseiten der Wereinsstaaten erbeischen, so werden sich die concrahirenden Tbelle 
barüber im diplomarischen Wege vereinigen, oder elne außerordenellche Zusammenkunft ihrer 
Bevollmächtigten veranlassen. 
Areitel 35. 
Den Aufwand sürc dle Bevollmächilgeen und deren etwalge Gehülsen bestrelter dosjenige 
Glied des Gesammeverelns, welches sie absender. 
Das Kanzlei-Dienstpersenale und das Locale wird unentgelklich von der Reglerung ge- 
Kelle, in deren Gebiete der Zusammentrict der Conferenz Star kinder. 
Artitel 37. 
Da die #m Gpoßberzogthume Baden dermalen kestehenden Zäk= vleler Woarengattun · 
##en um ein Ansehnliches nirdriger sind, als der künftige WVereinsgolleorlf es mit sich brivgt, 
so verpfllchtet sich die Großberzeglich Badische Regierung, diesenigen Moaßregeln zu ergrei- 
sen, welche ersorderlich sind, damie niche dle Zoll- Einkünfie des Gesammwereins durch die 
Emmführung und Auhäufung geringer verzollter Waarenvorräthe beeinträchrigt werden.
	        
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