Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Einundwanzigster Band. 1891-1895. (21)

150 
E. 
Verzeichniß 
der 
Bewilligungen von Ueberarbeit erwachsener Arbeiterinnen 
an den 
Wochentagen außer Sonnabend. 
1. Das Verzeichniß ist nach Kalenderjahren w innerhalb eines jeden Kalenderjahres nach Fabrik- 
Betrieben thunlichst so zu führen, daß jeder Fabrik. Betrieb nur einmal aufgeführt wird und 
soviel Raum erhält, daß alle während ds Jahres auf Grund des § 138 aà und des § 139 
Absaß 1 erfolgenden BVewilligungen von Ueberarbeit unter einander eingetragen werden lönnen. 
2. In Spalte 1 sind die laufende Nummer der Fabrik,Betriebe mit römischen Ziffern und unter 
jedem Fabrik, Betrieb die laufende Nummer der für deuselben erfolgten Bewilligungen mit 
arabischen Ziffern einzutragen. 
3. In Spalte 3 ist unter h die Bekriebs, Abtheilung dann zu bezeichnen, wenn die Ueberarbeit nur 
für Arbeiterinnen einer Betriebs-Abtheilung genehmigt ist. 
4. In Spalte 8 ist die Zahl der Stunden anzugeben, für welche läglich Ueber-Arbeit bewilligt ist. 
5. In Spalte 10 iflt der kurz, aber erschöpfend anzugebende Grund der außerordentlichen Arbeils- 
häufung nach Art seiner Beschaffenheit mit u, b oder c einzutragen. Die Spalte 10 ist nicht 
auszusüllen, wenn die Ueberarbeit auf Grund des § 139 Absah 1 bewilligt ist. 
6. In Spalte 12 sind insbesondere zu vermerken; eiwaige besondere bei der Bewilligung der Ueber- 
arbeit gestellte Bedingungen, etwaige festgestellte Ueberschreitungen der gesehlichen oder der be- 
willigten Beschäftigung, elwaige ouf Grund des § 146 Absah 1 Ziffer 2 wegen gesetzwidriger 
Beschäftigung von Arbeilerinnen über 16 Jahre erfolgte Bestrafungen und kurze Begründungen 
der nach § 139 Absatz 1 erfolgten Bewilligungen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.