150
E.
Verzeichniß
der
Bewilligungen von Ueberarbeit erwachsener Arbeiterinnen
an den
Wochentagen außer Sonnabend.
1. Das Verzeichniß ist nach Kalenderjahren w innerhalb eines jeden Kalenderjahres nach Fabrik-
Betrieben thunlichst so zu führen, daß jeder Fabrik. Betrieb nur einmal aufgeführt wird und
soviel Raum erhält, daß alle während ds Jahres auf Grund des § 138 aà und des § 139
Absaß 1 erfolgenden BVewilligungen von Ueberarbeit unter einander eingetragen werden lönnen.
2. In Spalte 1 sind die laufende Nummer der Fabrik,Betriebe mit römischen Ziffern und unter
jedem Fabrik, Betrieb die laufende Nummer der für deuselben erfolgten Bewilligungen mit
arabischen Ziffern einzutragen.
3. In Spalte 3 ist unter h die Bekriebs, Abtheilung dann zu bezeichnen, wenn die Ueberarbeit nur
für Arbeiterinnen einer Betriebs-Abtheilung genehmigt ist.
4. In Spalte 8 ist die Zahl der Stunden anzugeben, für welche läglich Ueber-Arbeit bewilligt ist.
5. In Spalte 10 iflt der kurz, aber erschöpfend anzugebende Grund der außerordentlichen Arbeils-
häufung nach Art seiner Beschaffenheit mit u, b oder c einzutragen. Die Spalte 10 ist nicht
auszusüllen, wenn die Ueberarbeit auf Grund des § 139 Absah 1 bewilligt ist.
6. In Spalte 12 sind insbesondere zu vermerken; eiwaige besondere bei der Bewilligung der Ueber-
arbeit gestellte Bedingungen, etwaige festgestellte Ueberschreitungen der gesehlichen oder der be-
willigten Beschäftigung, elwaige ouf Grund des § 146 Absah 1 Ziffer 2 wegen gesetzwidriger
Beschäftigung von Arbeilerinnen über 16 Jahre erfolgte Bestrafungen und kurze Begründungen
der nach § 139 Absatz 1 erfolgten Bewilligungen.