Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Einundwanzigster Band. 1891-1895. (21)

1# 
— 
## 
S 
F. 
Verzeichniß 
Bewilligungen von Ueberarbeit erwachsener Arbeiterinnen 
an den 
Vorabenden der Sonn= und Festtage. 
Das Verzeichniß ist nach Kalenderjahren und innerhalb eines jeden Kalenderjahres nach Fabrik. 
Betrieben thunlichst so einzurichten, daß jeder Fabril-Betrieb nur einmal aufgeführt wird und 
soviel Raum erhält, daß die während des Jahres auf Grund des § 138 # Absah 5 und des 
§ 139 Absab 1 ersolgenden Bewilligungen von Ueberarbeit untereinander eingetragen werden 
lönnen. 
In Spalte 1 sind die laufende Nummer der Fabril-Betriebe mit römischen Ziffern und unter 
jedem Fabrik-Velrieb die laufende Nummer der für denselben erfolgten Bewilligungen mit 
arabischen Zissern einzutragen. 
In Spalte 3 ist unter b die Betriebs. Abtheilung dann zu bezeichnen, wenn die Ueberarbeit 
auf Arbeilerinnen einer Betriebs, Abtheilung beschrönkt ist. 
In Spalte 8 ist die Zahl der Siunden anzugeben, für welche Ueberarbeit nach 5½ Uhr 
Nachmiltags bewilligt ist. 
. In Spalte 10 ist als Grund nur ennveder „§ 138a Absah 5“ oder „§ 139 Absaßz 1“ 
einzutragen. 
k In Spalte 12 sind insbesondere zu vermerlen: etwaige besondere bei der Vewilligung der Ueber- 
arbeit geslellte Bedingungen, etwaige festgestellte Ueberschreimungen der bewilligten Beschäftigung 
und etwaige auf Grund des § 149 Absaßz 1 Ziffer 7 ersolgte Bestrafungen. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.