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Der Betrag, um welchen die Minimalbesoldung der Volksschullehrer sich durch
dieses Geseh erhöht, wird jeder Gemeinde aus der Staatslassje bezahlt.
8 2.
Jeder Volkeschullehrer erhält aus der Staatskasse bei pflichttreuer Führung
und befriedigender Leistung an Alterszulagen:
150 Mark nach 5jähriger Dienstzeit,
10
300 7. » « «
4 50 77 14 1 5 7° 7“
600 77 7° 20 77 77
750 „ „ 25 „ „
Der Auspruch auf Alterszulagen geht durch nicht ansreichend begründete
Nichtannahme einer besser besoldeten Stelle insoweit verloren, als dieser Anspruch
durch die Annahme der Stelle ausgeschlossen sein würde.
Die Dienstzeit beginnt mit der desinitiven Anstellung im Schuldienste.
5 3.
Die Lehrer, welchen die Leitung von Volksschulen mit mindestens 4 Lehrern
und 4 Klassen übertragen ist, erhalten außer dem gesetzlichen Mindesteinkommen und
den Alterszulagen als pensionsberechtigte Besoldung aus Gemeindemitteln:
450 Mark in Schleiz, Lobenstein und Hirschberg,
250 „ in den übrigen Orten.
8 4.
Soweit sich Vollsschullehrer zeither im Genusse eines höheren Diensteinkommens
befunden haben, soll ihnen dasselbe auf Grund des gegenwärtigen Gesehes nicht verkürzt,
aber bei Gewährung der Alterszulagen mit in Anrechnung gebracht werden.
8 5.
Die Stadt Gera erhält zu den Alterszulagen der Volksschullehrer daselbst
einen jährlichen Beitrag von 30 000 Mark aus der Hauptstaatskasse. Sonst findet
das gegenwärtige Gesetz keine Anwendung auf die Besoldungsverhältnisse der Volks-
schullehrer in der Stadt Gera.