Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Einundwanzigster Band. 1891-1895. (21)

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Landräthen in genügender Anzahl zu übermachen. Die Liquidationen über die Be- 
schaffungskosten au. Formulare sind von dem Ministerium, Abtheilung für das Innere, 
aufzustellen und an die betreffenden Intendanturen zur Auweisung zu übersenden. 
Für Vereithaltung der Blanqucts zu den Marschrouten und Militär-Fahr- 
scheinen sowie der ben Transportführern zu behändigenden Quittungs-Formulare über 
Natural-Verpflegung, Vorspann und Fonrage, Quartier-Bescheinigungen, ferner für 
Beschaffung und Bereithaltung von Koppelzeug, Pferdemaaßen, Mähnentafeln und 
Pferde-Brenneisen sorgt die Militär-Behörde. 
Gera, den 14. März 1891. 
Fürstliches Ministerium. 
Dr. E. v. Beulwih. 
Frommhold.
	        
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