Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Einundwanzigster Band. 1891-1895. (21)

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Stadt 
Dorf N. N. 
Verzeichniß des daselbst in Diensten stehenden Gesindes. 
  
  
I -Wann der 
Name, Geburt und Beit des Dienst, Jeweilige Diansher'schaften n den Aeei eichnung 
Alter des Dienst. antriuls und # Filnbele nor w aio 
boten Dienstwechsels Name Stand - gol Bemerkungen 
Ie 
  
  
  
  
  
  
  
  
Anmerkungen. 
1. In vollreicheren Orlen ist es angemessen, für die männlichen und weiblichen Dienstbolcn 
besondere Verzeichnisse anzulegen. 
4m Es ist in den Verzeichnissen für jeden einzelnen Dienstboten hinlänglicher Naum zu 
lassen, um die mit dessen Diensten im Orte eintretenden Veränderungen unter einer und 
derselben Nummer hintereinander eintragen zu können. 
Wenn ein Dienstbote den Ort verläßt, späler aber wieder kommt und daselbst anderweit 
in Dienste trilt, so ist mit dem Eintrage in das Register auf derselben Seite und unter 
derselben Nummer sortzufahren, bei hierzu mangeludem Raume aber unter Hinweisung 
auf die frühere Nummer der Eintrag unier einer neuen Nummer zu bewirken. 
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