Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Einundwanzigster Band. 1891-1895. (21)

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7 
Tormular zu einem Gesindezengnißbuch. 
. 
Gestndezeugnißbuch 
für 
Geburksort 
Geburlojahr und Tag 
Statur 
aare 
Augen 
Nase 
Mund 
Gesicht 
besondere Merlmale 
will sich in Dienste begeben, und wird zu dem Ende hierdurch bezeugt, dhd)) 
NB—. den 13 
(L. s.) 
*) Anmerkung. In diesem Zeugnisse ist Alles zu bemerken, was nach §§ 11 bis 16 der Revidirten 
Gesindcordnung zur Legilimation eines Dienstiuchenden ersorderlich ist. 
Tormular 
zu einem in das Buch einzuschreibenden Zeugnisse. 
Inhaber dieses Buches hat (bei mir) gedien 
von 
bis 
als 
und sich während dieser Zeit. belragen. 
N. N., den 138
	        
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