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Dritter Abschnitt.
Pflichten der Dienstherrschaften und des Gesindes während
des Dlenstes.
X Pflichten des Gesindes.
Mlichten des Gesindes überhaup!
Anzeigepflicht bei Vergehungen des Mitge -
Beiondcchoklchktflcnm Bezug auf die in .
Verpflichtung zum Schadene . . .
Verpflichtung zur r der Sachen
Aussichtsrecht der Diensiherr
Strase ungehorsamen und “e
Verbot des Ausplauderns aus dem Hause
B. Pflichten ver Dienstherrschaften.
Mlichten der Dienstherrschaft überhaupt
Lohn, Kostgeld und Naturalbezüge
Zeibuachis. und Jahrmarktsgeschenke
*r
kusenee von gost und Wohmug
Fälligleit von K#fiocl und Naturalbezügen
Fälliokeit des Lohne .
Geldcnlfchadtqmtq Ink Naltsmlbksuqk
Trinkgelde
Verschonung mit grfährlicher gronlenpfleqe
Gewährung von Feierstunden
Pilege erkrankter Dienstbolen und Zahlun der Aurkosten
Begräbnißkosien
Hastung der Dienstherrichast für Handlungen bes Gesindes .
Vierter Abschnitt.
—— * 2
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J
ele
Von der Aufhebung des Gesindedienstvertrags und
deren Folgen.
Erlöschen des Dienstvertrags durch Ieilablaui
Stillschweigende Verlängerung
Auflündigung
Erlöschen des Dieniwertrags durch Todesfall.
hen des Dienstvertrags wegen Krankheit
Ausbebung des Dienstvertrags insolge von zesberm
Gründe für sofortige Aushebung des Gelishroerte
a Seiten der Deber
b. auf Seiten des
Rechl zu vorzeiliger ##l#ngt —m durch andigung
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Recht des Gesindes auf vorzeitige Aufbebung des Dienstvertrags 8 87
Folgen der sojortigen Aushebung des Diensles für die Lohn-
sorderung des Gesindes .
golgeninirechtniguigrrEntlafnng aus dem Dienste .
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