Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Einundwanzigster Band. 1891-1895. (21)

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Dritter Abschnitt. 
Pflichten der Dienstherrschaften und des Gesindes während 
des Dlenstes. 
X Pflichten des Gesindes. 
Mlichten des Gesindes überhaup! 
Anzeigepflicht bei Vergehungen des Mitge - 
Beiondcchoklchktflcnm Bezug auf die in . 
Verpflichtung zum Schadene . . . 
Verpflichtung zur r der Sachen 
Aussichtsrecht der Diensiherr 
Strase ungehorsamen und “e 
Verbot des Ausplauderns aus dem Hause 
B. Pflichten ver Dienstherrschaften. 
Mlichten der Dienstherrschaft überhaupt 
Lohn, Kostgeld und Naturalbezüge 
Zeibuachis. und Jahrmarktsgeschenke 
*r 
kusenee von gost und Wohmug 
Fälligleit von K#fiocl und Naturalbezügen 
Fälliokeit des Lohne . 
Geldcnlfchadtqmtq Ink Naltsmlbksuqk 
Trinkgelde 
Verschonung mit grfährlicher gronlenpfleqe 
Gewährung von Feierstunden 
Pilege erkrankter Dienstbolen und Zahlun der Aurkosten 
Begräbnißkosien 
Hastung der Dienstherrichast für Handlungen bes Gesindes . 
Vierter Abschnitt. 
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ele 
Von der Aufhebung des Gesindedienstvertrags und 
deren Folgen. 
Erlöschen des Dienstvertrags durch Ieilablaui 
Stillschweigende Verlängerung 
Auflündigung 
Erlöschen des Dieniwertrags durch Todesfall. 
hen des Dienstvertrags wegen Krankheit 
Ausbebung des Dienstvertrags insolge von zesberm 
Gründe für sofortige Aushebung des Gelishroerte 
a Seiten der Deber 
b. auf Seiten des 
Rechl zu vorzeiliger ##l#ngt —m durch andigung 
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88 60—73 
71—78 
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. 8 
583 
5 81—86 
Recht des Gesindes auf vorzeitige Aufbebung des Dienstvertrags 8 87 
Folgen der sojortigen Aushebung des Diensles für die Lohn- 
sorderung des Gesindes . 
golgeninirechtniguigrrEntlafnng aus dem Dienste . 
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