Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Einundwanzigster Band. 1891-1895. (21)

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Verhältuiß der Vertreier der Dienstberrschaften 
Folgen cigenmächtigen Austrilles aus — e 
Annahme cigenmächtig ausoctretenen 6 
licht der Dienstherrschaft gur Clsanung n, we 
PMillichten des Gesindes beim Abzuge 
88### 
Fünfter Abschnitt. 
Polizeiliche Vorschriften. 
Gesindeverzeichniß 3 100 
Milicht zur Führung W vrin, .. 0l, 102 
Pilichten d Diensiherr . r 103 
Recht des Gesindes auf 5 WR . . . .§ll)l 
Inhalt des Zeugnisses= . ..§l(k- 
Vertretuququbrhcilswtdktger scaqu . .§10ti 
Aurusung der wl eibehorde bei Verweigerung des Jeug isses 
und bei Leschorneen l den Inbalt eines solchen 8 107 
Abhandenkommen des Dienstbu . 1 
Umwandlung der 23 Geldstrafe- in Haststrafe 1#9 
Sechster Abschnitt. 
Vom Verfahren in Gesindesachen. 
Gesindesachen gehöreu: 
a. eutweder vor das Gerich * 110 
v. oder vor die rielotn 111, 112 
Siebenter Abschnitt. 
Schlußbestimmungen. 
Verwendung von Stkasuccer n .. ...§ll:3 
Anthequ fahrtkaol-f 8114 
Die mit der Auvi Probbiuen Ohdedrduina be · 
auflragte Bebörde F 115 
Hierüber als Anhang zur Rovidirten Gesindcordnung: 
O Formular zu einem Gesindedienstvertrage. 
— Verzeichniß des in Diensten stebenden Gesindes. 
7 Formmlar zu einem Gesindczeugnißbuch. 
Formular zu einem in das Buch einzuschreibenden Zeugnisse.
	        
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