Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Einundwanzigster Band. 1891-1895. (21)

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bb) pilrinsaure Salze, oder 
c) Phosphor lmit Ausnahme der Zündplättchen (8 2 Nr. 5)1 
oder 
dd) Schwefellkupfer; 
6. Sprengstoffe in Patronenhüllen, sofern diese äußerlich mit Nitroglycerin 
(Zisser 1) oder mit anderer Sprengflüssigkeit benett, oder äußerlich mit 
festen Sprengstoffen behaftet sind; 
Sprengpräparate, bei welchen die einzelnen an und für sich nicht spreng- 
kräftigen Bestandtheile in einem geschlossenen Behälter durch leicht brech- 
bare Scheidewände oder Hahnvorrichtungen solange getrennt gehalten 
werden, bis die Explosion, durch Zertrümmerung, Verschiebung der 
Scheidewände oder Oeffnen der Hahnvorrichtungen veranlaßt, statt- 
sinden soll. 
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Wer Sprengslosse in Mengen von mehr als 35 Kilogramm Bruttogewicht ver- 
sendet, muß unter Angabe der Bestimmungsorte dem Gemeindevorstand des Versendungs- 
ortes den Frachtschein zur Visirung vorlegen. Der Empfang der Sendung ist vom 
Empfänger auf dem dem Frachtschein beigefügten Lieferschein zu bescheinigen. Die 
bescheinigten Lieferscheine sind dem Gemeindevorstand des Versendungsortes jederzeit 
auf Verlangen vorzulegen. 
8 5. 
Wer an der Versendung von solchen Sprengstoffen, welche den Vorschriften 
des Reichsgesetzes vom 9. Juni 1884 gegen den verbrecherischen und gemeingefährlichen 
Gebrauch von Sprengstoffen (Reichs-Gesehbl. S. 61) unterliegen, in der Weise theil- 
nimmt, daß er dabei in den Besich von Sprengstoffen gelangt (Spediteur, Transport- 
führer, Transportbegleiter), muß den vorgeschriebenen Erlaubnißschein zum Besitz von 
Sprengstoffen oder beglaubigte Abschrift desselben während der Dauer seines Besitzes 
stets bei sich führen und auf Verlangen vorzeigen. 
6 6. 
Für die Versendung auf Land= und Wasserwegen sind Sprengstloffe in hölzerne, 
haltbare und dem Gewicht des Inhalts entsprechend starke Kisten oder Tounen, deren 
Fugen so gedichtet sind, daß ein Ausstreuen nicht stattsinden kann, und welche nicht 
mit eisernen Reifen oder Bändern versehen sind, fest zu verpacken. Statt der hölzernen 
Kisten oder Tonnen können auch aus mehrfachen Lagen sehr starken und steifen, ge- 
firnißten Pappdeckels gefertigte Fässer (sogenannte amerikanische Fässer) verwendet
	        
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