Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Einundwanzigster Band. 1891-1895. (21)

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Auf Grund des 8 105 4 isl vom Bundesraih der unterbrochene Betrieb der Schmelhfen 
für Emaillirmasse gestattet, aber durch die Vedingung, daß ieder Urbeiler an 3 von je 4 Sonntagen 
von aller Arbeil freizulassen ist, dafür Sorge getragen worden, daß die Sonntagsarbeit auf das 
Nolhwendigste beschränkt wird. 
Zu 2. Entzinnung von Weißblech auf elektrolytischem Wege. 
ährend die Anlagen, welche Gold und Silber, oder Kupfer, oder Zink aus bsserigen 
Wsungen mit Gr des elektrischen Siromes niederschlagen, bereits auf Grund des 8 105 Absatz 
Ziser 4 in der Lage sind, behufs Verhũtung des Milingens der Arbeitserzeugnisse den , 
auch an Sonn= und Fesltagen aufrecht zu erhalten, besteht nach Augabe von Sachverständigen bei 
deujenigen Aulagen, in welchen das in Weißblechabfällen enthaltene Zinn auf elektrolytischem Wege 
wiedergewonnen wird, die. Gefahr des Bedeen- von Nohstoffen oder des Mißlingens von Wcbei 
erzeugnissen nicht. Für Anlagen dieser Art ist durch den Bundesrath auf Grund des 8 105d d 
Vetrieb mit einer 12 stündigen Unterbrechung gekarg. worden. 
Zu D. Chemische Induktrie. 
Auch in der chemischen — (Geuppe= VII der Gewerbestalistik) werden zahlreiche Eu 
lationszweige mit den durch 8 1 Absaß 1 allgemein zugelassenen Ausnahmen von dem Verbo# 
der Sonntagsarbeit im Stande 05 ihren Belrieb an Sonn= und Festlagen für die im 8 *“ 
Absatz 1 vorgeschriebene Dauer ruhen zu lassen. Zu diesen auf die Bestimmungen des 8 1050 zu 
verweisenden Brtrichen gehören unter anderen 
Salpelersäurefabriken, bei vonen es sich namemlich um die Beendigung der am 
vorhergehenden Werkiage angriangener. ehillationen handelt. Der ununterbrochene 
Betrieb dieser Fabriken ist nicht gestar 
Hahriersatrilen,) für welche die geiteusn zur Beendigung begonnener Operalionen 
rage 
Fabrilen, welche, Hlaubersah, durch Umsetzen von Chlornatrium und schwefelsaurer 
Magnesia herste 
. Sagucsia serl Fue nach dem kontinuirlichen Verfahren von Hargreaves arbeiten. 
(Zersebung der Ehlorankalien durch schweslige Säure, Wasserdampf und Luft.) 
5. Fabriken, welche Kalium, Natrium, Aluminium, Magssiun, Chloratc und Aeh - 
alkalien auf eleltrochemischem Wege darsiellen. (Für den Vetrieb der Konzentrations. 
apparale und Schmelzlessel der Aetalkalifabriken sind unier D 7 der Beslimmungen 
des Bundesraths Ausnahmen auf Grund des § 1054 vorgesehen.) 
4. Fabriken, welche Schwefel aus Soda= und Poltascherückständen gewinnen. 
. Cyankaliumfabriken, welche Cyankalium durch Schmelzen von Blutlaugensalz mit 
oder ohne Zusatz von Pottasche oder von melallischem Natrium gewinnen, sosern 
üich nur um die Beendigung der am vorhergehenden Werktage begonnenen 
Schueeen haudell, sowie diesenigen Fabriken, welche Cyankalium aus Potaasche, 
Kohle und Ammoniak oder anderen Slickstoffquellen in kontinnirlich arbeitenden 
Apparalen darstellen, mit ihrem ganzen Beiriebe, einschließlich der drangre, der 
Konzentration, der Trennung des festen Salzes von den Laugen, der Verpackung 
und der Uschedlichmachung der Endlangen. Für die lebigenaunten Anlagen ist 
der zuhimtenrnh Vetrich aouch aun Sonn- und Festlagen aus dem Grunde er- 
forderlich, weil sich dar Gyonkaltm in Lösungen bei längerem Stehen, wie es 
bei ischmem#, nothwendig werden würde, unter Entbindung sehr giftiger 
Blausäure zersehen würde, und außerdem auch von diesem Betriebe, namentlich 
von dem Forkgang der Oesen, die Aufrechterhallung des wwollen Werktagbetriebes 
sowie auch das Gelingen des Arbeikgerzeugnisses abhängig ist 
8. Fabriken, welche Ammonialsalze durch Sublimiren reinigen. 
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