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Temperatur die Wiederauflösung der kleineren Zuckerirhstall durch den Syrup zu bewirlen. Diese
Arbeit muß sich unmittelbar au das Feriiglochen im Volnum auschließen, weil zicbterse die dort
erzielte Beschaffenheit der Masse sich wieder verhudern würde. Der Sud wird alsdann in die
Formen abgelassen und zum langsomen Erkalten gestelll. Nach Ablauf einer beftnmner eit muß
behuss Verdräugung des in der Krystallmasse noch vorhandenen Syrups bei bestimmter Temperalur
das Decken vorgenommen werden, w 210076 im Nechgesen von Dedllärsel (reiner Zuckerlösung) auf
die in den Formen befindliche Füllmasse bestcht. Diese Operation muß so lange und unnnterbrochen
sortgesetzt werden, bio die Lösung genügend unut abläft. Die Ausführung dieser Arbeilen kann
an Sonn= und Festagen nicht unlerbleiben (8§ 1056 Abs. 1 Ziffer 4). Findet mämiich die Auf-
bringung des Dedllärsels nch rechlzeilig stalt, so ist zu Wiu daß der in den Formen ent-
hallene unreine Syrup auf den Zuckerliystallen seltriue und späler durch die Deckmasse nicht
verdräugt kerden kann.
das Decken des Hutzuckers in Centrisugen vorgenommen zwerden muß, würde auch
der ar- *n zu diesem Zwecke vorhandenen VBrodcenkrisugen gestatlet
iehi die Deckarbeit in der Art, daß ein selbsilhaͤtiges Duchstkern der Klärsel stall-
findel, so“ nelen zur späteren Entfernung der in den ausgedeckten Zuckerbroden noch enthaltenen
.–.y Ausschapparate angewendet, deren Bctrieb wegen der Gefahr des Festlrockuens der
Syruptheile an Sonn= und Festlagen ebenfalls staltsinden muh. Die daran sich anschließenden
Arbeilen, nämlich das Herausnehmen des auegedeckten Zuckers aus den Formen und das Einbringen
desselben in die Trockenräume, werden im Luschsu an das Nuischen an Sonn· und Festtagen
ebenfalls aa und des § 105 Absah 1 Ziffer 4 ausgeführt werden dür
auch an Sonn- und Festtagen unerläßlichen Arbeilen wird abenen die Erwärmung
der Veiridern zu rechnen sein, weil sic zur Erzielung einer Tusprechenden“ Krystallisation des
Zuckers nicht enbbeht werden kann. Auch die Heizung der Trockenräume darf nicht aunterlassen
werden, da die Brode leicht zerspringen und eine gaona Ninde belommen, wenn die Temperakur
nicht vorschige niid ganz allmälig gesteigert wird.
e bei den Rohzuckerfabriken hat der Dundrerach auch beer den Betrieb der Glüh-
ösen für Allianlofe= an Sonn, und Festlagen auf Grund de lel.
Die Verarbeitung (Centrifugiren, Decken 2c.) der Nprche aetkius, des Bétriebes
der Valunmapparate behufs Konzentration der abgeschleuderten Syrupe hat an Sonn und Fesllagen
zu unterbleiben. Auch anderweilige auf dem Zuckerboden vorkommende Arbeilen, wie das Reinigen
der Oberfläche und das Bodenfraisen, das Einpapieren und Verpacken der # Fuckerbrode, das Schneiden
und Verpacken des Würfelzuckers, das Mahlen und Sieben der Abfallsiücke, das Verwiegen des
ferligen Zuckers und der Transport desselben von und zu den Lagerräumen dürsen an Sonn- und
Festlagen nicht vorgenommen werden.
Zu 3. Melasscentzuckerungs-Anstalten.
fta bei der Nohzuckerfabrikation oder der Rafsinerie zuletzt abfließende Syrup wird häusig
einer *“= chemischen Behandlung unterworsen, um den darin noch enthaltenen Zucker zu
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dem angewendeten Verfahren läßt sich hierbei der Belrieb an Sonn- und Fesltagen
in großen ooer heringerem Umsange unlerbrechen. Es kommen die Osmose und die verschiedenen
acharawerfahren. in Feca
Bei der Genimunn v0r in der Melasse ruihalenen Zuckers durch Osmose ist auf Grund
1054 der Betrieb des Osmoscapparates zugelassen worden. Die weitere Verarbeitung der
geae Melasse — soweit sie nicht in Rohzu kulnirn i*3 findet — auf Füllmasse
ch Einkochen im Baluumapparal hat dagegen an Sonn= und Festtagen zu unterblciben, da die
gereinigle Melasse T in dem Maße, wie die Säste in den Rohzuckerfabriken, dem leichten Ver-
derben t
ii verschiedenen Saecharatversahreiiioerdeiiniiloslicheoderschwerloeliche Verbindungen
des Zuac mit den Oryden der Erdalkalimetalle, die sogenannten Sachharate, erzeugt. Für d