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II.
Iustruhtion für die Hebammen zur Verhütung des
Kindbettsiebers.
81.
Die Hebamme hat dahin zu wirken, daß womöglich jede von ihr berathene Schwangere
schon vor der Embindung sich eine eigene Spülkanne mit gläsernem Mutterrohre, einen melollenen
Katheter und eine Flasche mit der im § 7 beschriebenen verflüssigten Karbolsäure oder mit reinem
Lysol anschasffe.
8 2.
Die Hebamme hat, da sie östers erst zu den Gebärenden geholt wird, wenn der Geburts-
alt bereits im Gange ist, sieio die im § 7 ausgeführte Menge Karbolsäure oder Lysol in der
daselbst vorgeschriebenen Flasche, auch siets mehrere gläserne Mutlerrohre mit sich zu führen, um
lebtere den betreffenden Gebährenden läuflich überlassen zu können.
3.
Die Hebamme hat, soweil nur irgend möglich, bei einer Gebärenden in ganz sauberer
Kleidung, mit kurzen Aermeln und mit weißer Schürze oder weißem Maniel zu erscheinen.
8 4.
Nach Rcinigung ihrer Hände, Nägel und Vorderarme (siehe § 8) hat die Hebamme die
äußeren Geschlechtstheile der Gebärenden zunächst 5 Minuten lang mit Seise und sodann 3 Minuten
lang mit 2 % warmer Karbollösung oder 1 5° Lylollösung gründlich zu reinigen.
8 B.
Nach einer jeden Geburt hat die Hebamme in der Seitenlage der Embundenen bei Besich-
tigung des Dammes die äußeren Geschlechtstheile mit in 2 % Karbol- oder 1% Tpy#sollösung
hetauchter feiner Leinwand oder Verbandwatte abzutupfen.
86.
Bei jeder Wöchnerin sind in den ersten 5 Tagen des Wochenbeltes täglich 2 mal, bei übel-
riechendem Wochenflusse öfters, jedesmal mit /: Liter einer 2 v.0 Karbol= oder 1% Lysollösung die
äußeren Geschlechtsheile abzuspülen, vorsichtig mit einem reinen Tuche abzutrockuen und dann mit
einem in 2% Karbollösung ausgerungenen Stopstuche oder mit Salieywalte zu bedecken. Nach
jeder dieser Reinigungen ist die Wöchnerin womöglich auf eine frische Unterlage zu legen.
87.
n dem Vezirloarzte erhält die Hebanime 2 auf ihren Namen lautende Recepte, d
eine zu 9 LEnmm 2% Karbolvaseline, das andere zu 150 Gramm verflüssigter grekolie