Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Einundwanzigster Band. 1891-1895. (21)

Gesetzlammlung 
für das 
Fürstenthum Reuß jüngerer Linie. 
No. 632. 
Inhalt: Ministerial-Bekonntmachung vom 21. Juli 1895, den mit der Königlich Preussischen Staatoregiernng hinsichilich 
der im Fürstenthume belegenen Thrilstreckc des Weimar-Geraer Eilenbahnunternehmens abgeschlossenen Z#aas 
rertrag vom 27. Mai 18095 belcesiend. 
  
  
Ministerial-Bekanntmachung 
vom 2.1. Juli 1895, 
den mit der Königlich Preußischen Staatsregierung hinsichtlich der im 
Fürstenthume belegenen Thellstrecke des Welmar-Geraer Eisenbahnunter- 
nehmens abgeschlofsenen Staatsvertrag vom 27. Mai 1895 betreffend. 
Auf höchsten im Namen Seiner Durchlaucht des Fürsten ergangenen Befehl 
Seiner Durchlaucht des Eröprinzen wird der Staatsvertrag, welcher mit der Königlich 
Preußischen Staatsregierung hinsichtlich der im diesseitigen Staatsgebiete belegenen 
Theilstrecke des Weimar-Geraer Eisenbahnunternehmens unterm 27. Mai 1895 ab- 
geschlossen worden ist, nach erfolgter Auswechselung der beiderseiligen Ratifikations- 
urkunden nachstehend zu öffentlicher Kenntniß gebracht. 
Gera, am 24. Juli 1895. 
Fürstlich Reuß-Pl. Ministerium. 
Engelhardt. 
Krelling. 
Auegegeben am 31. Juli 1895. 
77
	        
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