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ter A nach in den Serien fortlaufenden Nummeirn unter dem 1. Januar 1857.
Sie werden von Unserm Kommissarius, dem Landtagsausschuß und dem Haupt-
staatskassirer und zwar von den beiden Erügenannten mittelst Aufdrucks des Facsimile,
von dem Lepteren mittelst Unterschrift unterzeichnet.
8. 4.
Die Verzinsung erfolgt poslnumerando in halbjährlichen Terminen am 30. Juni
und 31. Dezember jeden Jahies.
Zu dem Ende erhalten die Staatsschuldscheine halbjährliche Zinscoupons auf 10
Jahre und einen Talon zu Erhebung fernerer Zinscoupons nach den Schemas B und
C. Coupons und Talon werden alle 10 Jahre zufolge besonderer Bekanmmachung er-
neuerk.
Auch bei den Staatsschuldscheinen der Serie C lauten Coupons und Talon auf
den Inhaber und ist bei Ereuerung derselben eine Legitimationsprüfung nicht ersor-
derlich.
Die Unterzeichnung der Talons erfolgt in gleicher Weise wie die der Staatsschuld-
scheine und sind die auf den Coupons besündlichen Unterschriften ebenfalls Farsimiles.
8. 5.
Staaksschuldscheine und Talons werden mit einem Trockenstempel mit der Ausschrift
„Fürstenthum Reuß J. L.“ versehen.
8. 6.
Bei den Staatsschuldscheinen auf den Jubaber, Serie A, sind die Zinsbeträge auf
den Coupons gedruckt, bei denen auf den Inhaber, Serie B, mit schwarzer Dinte, bei.
den auf den Ramen lautenden mit rother Dinte eingetragen.
Auf den Talons ist bei Serie A die Nummer des Staatsschuldscheins schwarz ge-
schrieben, der Kapitalbetrag gedruckl, bei Serie B. Nummer und Karitalbetrag schwarz,
bei Serie C dagegen roth geschrieben.
km 7.
Der Betrag der Zinscoupons wird vom Verfalltage an bei der Fürülichen Haupt-
staatskasse zu Gera ausgrzahlt und werden die fälligen Zinsceupens bei allen unmittel-
baren Zahlungen an die Fürstlichen Bezirkssteucreinnahmen und Stenerämter zum No-
minalbetrag an Zahlungsstalt angenommen.
8. 8.
Wenn Zinsen von Staatsschuldscheinen innerhalb vier Jahren vom Verfalltage nicht