Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Elfter Band. 1856-1857. (11)

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auch in diesem Falle das Recht zur außergerichtlichen Veräußerung desselben, mit der 
Verbindlichkeit, den nach ihrer Befriedigung verbleibenden Rest des Erlöses gegen zu- 
rückgabe des von ihr ausgestellten Pfandscheins an die Konkurmasse abzuliefern. 
Urkundlich unter Unserer höchsteigenhändigen Unterschrist und Beisügung Unseres 
Fürstlichen Insiegels. 
Schloß Osterstein, den 5. April 1856. 
(L. S.) Heinrich IXVII. F. R. 4 
v. Geldern. 
(Publ. Im Amisr und Verordnungsl, am 2. April# 1830.) 
Mit Zustimmung sämmtlicher Zollvereins-Regierungen soll die tarismäßige Tara- 
Vergütung für rohen Kaffee in Ballen oder Säcken vom 1. Juni dieses Jahres ab von 
drei auf zwei Pfund vom Zeutner Bruttogewicht heralgeset werden: was andurch zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Gera, den 1. Arril 1856. 
Fürstlich Reuß-Plauisches Ministerium. 
v. 
eldern. 
Semmel.
	        
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