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über die Besteuerung der Zucker- oder Syrup. Fabrikarion aus anderen inlaͤndischen Erzeug.
nissen, kreten Seine Heheit der Kurprinz und Mitregent von Hessen auch süc die Grafschafe
Schaumburg bei.
Areikel 9.
Die zwischen den Gliedern des Zollverelns gekroffenen Verabredungen
1. wegen der Höbe und Erhebung der Chaussee-Damm. Bräcken= Fähr- Toorsperr, und
Plastergelder, ohne Uncerschied, ob dergleichen Hebungen für Rechnung der kandes-
berrlichen Kassen, oder elnes Privat-Berecheigten, namenelich elner Gemelnde, Sratt
finden, ingleichen wegen der Höhe und Erhebung der Kanal= Schleusen= Hafen. Waa-
ge. Krahnen= und Niederlage-Gebühren,
2. wegen der Münzen, Maaße und Gewichte,
J. wegen Annahme glelchförmiger Grundsätze zur Förderung der Gewerbsamkeit, insbesondere
a) wegen der von den Uncerthanen des einen Vereinsstaates, wesche in dem Gebicte
eines anderen Vereinsstaates Haudel und Gewerbe treiben oder Arbeit suchen, zu
enerichtenden Abgaben,
b5) wegen der freien Zulassung der Fabrlkanten und sonstigen Gewerberreibenden, wel-
che blos für das von lönen betrlebene Geschäfe Ankäufe machen, oder von Reisen-
den, welche nicht Waaren selbst, sondern nur Muster derselben bel sich führen, um
Bestellungen zu suchen, ferner
wegen des Besuches der Messen und Märkic,
4. wegen der Wasserzölle oder auch Wegegeld.Gebühren aus Flüssen, und Glelchstellung
der Unterihanen der anderen Veresnsstaaren In den Begünstlgungen, welche dem Schiff-
fahrte. Betriebe der elgenen Unterthanen zugestanden werden mschten,
sollen auch in der Grasschase Schaumburg in Anwendung kommen.
Artikel 10.
Seine Hoheie der Kurprinz und Mieregent werden das Zellcarkel vom 114en Mai
1833. In der Grafschafe Schaumburg verkündigen und vom #sten Januar 1942. an da-
Frlbst in Wirksamkeir krelen lassen. Riche minder werden die Regserunge ber übrigen Zell-