Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Fünfter Band. 1841-1842. (5)

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2) wenn er von der Zuckerstederel erst nach dem 18. d. M. befogen wicd, nur In 
soweie, als die Menge bieses Zuckers, einschlleßlich des schon vorhandenen Vorrathes, 
nach Saß 1. den Berrag uucht überschrelter, der nach dem durchschnitklichen Umfange 
des bisherlgen Betrlebes der Siederel noch bls zum 16. März d. J. verwendet 
werden kann. 
Gera, den 18. Januar 1842. 
Fürstlich Reuß-M. gemeinschaftl. Landes-Regierung das. 
Dr. Bretschneider. . goc 
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5 132. Bekannemachung wegen der, nach Auslssung des Handelsvertrags mit den Niederlanden, 
Hamburg und Bremen einkretenden Beschränkung des den Wein-Groshändlern zustehenden 
Robotts und des Wegsails der hinsschtlich einiger Gegenslände vom Zollvereine den Nie- 
derlanden gegenüber gewährten Jollerleichterungen, vom 18. Jannar 1842. 
Da der Handelsvertrag mic den Niederlanden vom 2 isten Januar 1839, ingleichen die 
mit den sceien Hansestädten Hamburg und Bremen bejüglich uncer dem 12/17. December 
1830 und 4ten July 1840 abgeschlossenen Uebereinkünste wegen gegenseitiger Verkehrs-Er- 
leichterungen mic dem Ablaufe des vorigen Jahres ihre Wleksamkeit verloren haben; so 
tritt rücksichtlich des Weinbezugs vom Auslande mit dem usten Januar 1842 der frühere 
Zustand dahin wleder eln, daß dle den inländischen Wein-Groshändlern zugestandene Be. 
günstigung eines Rabacts von 20 Prozent an dem Iin Quameliä#ten von mindestens 25 Or- 
bosten auf einmal elugeführten Weine nur dann zur Anwendung kommt, wenn der Wein 
unmittelbar aus den Ländern der Eczeugung bezogen und die Nachwelsung darüber in der 
vorgeschriebenen Art geführt wird. 
In gleicher Weise kommen auch die von Seiten des Zollverelns nach dem erwähnten 
Vertrage mie den Niederlanden zeither gewähreen Zoll. Erlelchterungen auf folgende aus den 
Niederlanden eingeführte Gegenstände, als Burter, Käse und Milch, von jetzt an nicht weiter 
in Anwendung. 
Es wird daher dieh blerdurch zur ssemlichen Kennkniß gebracht. 
Gera, den 18. Januor 1842. 
Fürstlich Reuß-Pl. gemeinschaftl. Landes-Regierung das. 
a-- . gemeinschafll. Sondessgag F 
. s- 
  
  
Drucksehler-Berichtig ung. 
In ber No. 71. der Gesebsammlung ist statt pag. 99—94 zu setzen: 31—86. 
In derselben Nummer d. G. S. muß es in der 5. Jeile von oben staxt 25 Sgr. heißen: 20 Sgr.
	        
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