Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Fünfter Band. 1841-1842. (5)

A. 
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Uebereinkunft zwischen Preußen und den übrigen Staaten des Zollvereins nebst 
Braunschweig einersells und Hannover und den übrigen Sraaten des Sceuerver- 
eins audererselts, wegen Unterdrückung des Schleichhandels, 
Uebereinkunse zwischen Preußen und den übrigen Staaen des Zollvereins nebst 
Braunschwelg einerseils, und Hannover andererseits, den erneuerten Anschluß der 
Grafschase Hohnstein und des Amtes Elbingenrode an das Zollsöstem der ersleren 
Staaten betresfend, 
Uebereinkunft zwischen den Staaten des Zollverelns nebst Braunschweig elnerseits 
und Hannover andererselts, wegen des Auschlusses des suͤdlichen Theils des Amtes 
Fallersleben an den Zollverein; 
Uebereinkunst zwischen Preußen elnerselts und Hannover und den Ubrigen Staaken 
des Steuervereins andererseits, den erneuerten Anschluß verschledener Preußischer 
Gebietstheile an bas S#tcuer-System der lehtern Staaten betressend; 
Ueberelnkunfe zwischen Preußen und den übrigen Scaaken des Zollvereins nebst 
Braunschwelg elnerselts, und Hannover und den übelgen Staaten des Steuerver- 
elns andererselts, wegen Erlelchterung des gegenselrlgen Verkehrs, 
worüber die Ratsstcatlonsurkunden am 25. v. M. gegenseitlg auegewechselt worden sind, zu 
publlziren besoblen baben; so werden dlese Verträge unrer den nachstehenden Nummern 135. 
und 136. zur Nachachtung für Jedermann gur sffenelichen Kenntniß gebracht. 
Gera, den 24. Mai 1842. 
135. 
Fürstl. Reuß-Plaull. gemeinschaftl. Landes-Regierung das. 
Dr. Bretschneider. 
M. Fuchs. 
  
Verkrag zwischen Preußen, — für sich und in Vertrekung der übrigen Mitglleder des Zoll- 
und Handelsvereins, — und Braunschweig einersrits und Hannover und Oldenburg ande, 
rerseits, betresfend die steuerlichen Verhälmmisse verschiedener Herzoglich Braunschweigischer 
Eandestheile. 
Nachdem Selne Herzogliche Durchlauche der Herzog von Braunschwelg und Lüneburg. 
bei dem zu Ende dieses Jahres bevorstehenden Ablaufe der Perlode, für welche der miltesst
	        
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