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Artitel 20.
Da dle sim Koͤnlgrelche Hannover derzelt bestehenden Elngangsabgaben wesentlich nle-
driger sind, als dle Eingangszoͤlle der im Zollvereine befindlichen Staaten, so verpflichtet sich
die Koͤniglich Hannoberische Reglerung, vor Herftellung des freien Verkehrs zwischen dem
fraglichen Hannoverlschen Landesthelle und dem Gebiete des Zollverelns, dlejenlgen Maaßre-
geln zu ergrelfen, wesche erforderlich sind, damie nlche die Zollelnkünsee des Verelns durch
dee Einführung oder Anhäufung geringer vergolleer Waarenvorräthe beelmträchulge werden.
So geschehen Berln, den 17en Dezember 1841.
(gez.) August Heinrich Kuhlmeyer. August von Berger.
L. S.) #. S.)
Franz August Eichmann. Georg Friedrich Hieronymus Dommes.
L. S.) (L. S.)
Adolph Georg Theodor Poche Friedrich Ernst Witte.
hammer. (L. S.)
. 8.)
August Philipp Christian Theo-
or von Amsberg.
a. 8)
D. Uoebereinkunft zwischen Preußen einerseits und Hannover und den öbrigen Staaten des Steuer-
vereins andererseits, den erneuerten Anschluß verschiedener Hreupischer Gebietstheile an das
das Steuerspstem der letzteren Staaten bekreffend.
Elnslger Arclkel.
Dle unter dem ersten November 1837. geschlossene Ueberelnkunse zwischen Preußen.
#nerseles und Hannover, Oldenburg und Braunschwelg andererselcs, den Anschluß verschle-
dener Preußischer Geblecstbesle an das Steuershstem der lehteren Staalen betreffend, bleibe
nur für dle nachbenannten Gebletsthelle, als: