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Erinspeetionshofes . 144) erthellte Reche, über die geschlollenen Acten zu erkennen, bleibe
bem Fürstlichen Gesammthause Reuh auch in dem Folle vorbehalten, wenn dasselbe die
Ausübung der Jnspection einem andern der vereinigten Höfe übectragen baben sollte.
Artikel VII.
zu S. 14 und §S. 34.
Unter dem Scheppenstuble zu Jena sind die Spruchcolleglen zu Jena, Schsppenstuhl
und Juristensakultäc zu verstehen.
Arreike] VIII.
zu F. 48 und S. 40.
1) Recht und Pfliche des Präsidiums ist es, mehr als eline Sporuchsession in der
Woche aonzuordnen, wenn nach seinem Ermessen die gesebliche Förderung der eingegangenen
Sachen solches verlange.
2) Daß der Reserené seinem Workrage einen schon vollständig ausgearbeiteten Enewuef
des Ureheils in der §. 53 angegebenen Form zu Grunde lege, ist niche unbedingt nothwen-
dig. Es genüge ein mit Gründen unterstütztes Votum.
Arelbel HK.
In der Regel muß jede Sache, geböre sie in dle Exkrajudiclol Sesston, binnen 14
Tagen, gehöre sie in die Spruchsesston, binnen 4 Wochen nach der Austhellung zum Vor-
trage kommen und nach dem Vorkrage im ersten Falle binnen 8 Tagen, lm zwellen Falle
binnen 14 Tagen bearbeitet werden, so daß sie dort spärestens in der vlerten, hler #pä-
testens in der neunten Woche zurückgeßen kann.
Den vlerteljährlich bel dem Inspectionshofe elnzurelchenden und den übrigen Hösen
mitzuthellenden Geschäftotabellen G. 11) ist ein Verzeichniß sämmrlicher Rückstände belzu-
legen, in welchem alle Sachen, welche sich über vier, bezüglich ouf dle Spruchregistrande
über 8 Wochen bei dem Gericht befnden, genau bezelchner, die Zeit des Eingangs und
der Austheilung angegeben und die dem Referenten oder dem Correserenken eiwa schon zuge-
Jangenen Erinnerungen bemerkt seyn müssen. Flndet sich bierauf bel offenbaren Scumnsssen
der Jushectlonshof oder derjenlge Hof, aus dessen Landen die Sache an das Oberappella-
rionegericht gekommen ist, zu einem monitorlschen Reseripte (C. 5.) veranlaße, so würde
der Präsident selbst veraneworrlich sepn, wenn er ulcht nach der Serenge des F. 51 verföhre.