Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Fünfter Band. 1841-1842. (5)

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rien der Justlz und der answärtigen Angelegenhelten eine Vereinbarung wegen Verguͤtung 
derjenigen Kosten, welche durch Requisttionen in Strafrechtssällen bei den beiderseielgen Ge- 
richtestellen erwachsen, getrossen worden ist, so wird die von Uns darüber ausgesertigte Er- 
klbrung nachstehend zu gebührender Nachachtung bekanne gemacht. 
Gera, den 21. Juni 1842. 
Fürstl. Reuß- Jlauit gemeinschaft. Landes-Regierung das. 
Dr. schnei der. 
M. Fuchs. 
Die Köulglich Sichsische und die Fürstliche Regierung Jüngerer Linle Reuß von 
Mauen rc. sind in Betreff der Vergü#zung derjenigen Kosten, welche durch Requisitionen in 
Srrascechessällen bei den wechselselligen Gerlchtsstellen veranlaßt werden, dohin mit einander 
übereingekommen: 
daß in allen strafrechtlichen Verhandlungen, wo bie Koflen niedergeschlagen oder 
auf die Kasse des Staats vder des Gerlchesberrn übernommen werden müssen, 
die requirirende Seelle der requlrirten Behörde lediglich die baaren Auslagen süc 
dle den Zeugen nach landesgesehlicher Bestimmung für Versäumniß, Zehrung und 
Reiseaufwand zu leistende Vergüctung, Bofenlohn und Postgelder, für Verpfle- 
gungs-Gebühren, Transport und Bewachung der Gefangenen, sowle für Coplalien 
Ju berechnen und zu erstatten Haben solle, wogegen alle anderen Kosten für Pro- 
kokollirung, Schreib- und Abschrift-Gebüoren, sowie sür dle an die Gerichtsperso- 
nen oder an die Kassen sonst zu enerichtenden Sporteln ncht berechnet und ver- 
sütet werden mögen. 
Gegenwärtige 
Erklärung 
soll, nachdem sie in gleichlautenden Eremplaren von den belberseitigen Bevollmächelgeen voll- 
gogen und ausgewechselt worden ist, durch öffentliche Bekanntmachung in den belderselligen 
Landen Krase erhalcen und vom ersten des künftigen Monats Juli an Iin Wirksamkele treten. 
Gera, den 41. Junl 4642. 
Fürstl. Reuß-Mauil. gemeinschaftl. Landes-Regierung das. 
Dr. Bretschneider. 
M. Fuchs.
	        
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