Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Neunter Band. 1852-1853. (9)

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das Herzogthum Anhalt-Bernburg, 
1Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt, 
Schwarzburg-Sondershausen, 
- Reuß-Gretz, 
4 - Waldeck, 
Schaumburg-Lippe, 
- Lippe-Detmold, 
un 
die freie und Hanfestadt Bremen. 
Gera, am 2. März 1853. 
Fürstlich Reuß-Plauisches Ministerium. 
von Bretschn eider. Sola 
l. 
Heimathschein 
für das Ausland. 
  
Von der unterzeichneten Regierung wird dem (Name, Stand und Wohnor), 
mnächst heimathsberechtigt zu (Ort der Hetmath) und . Jahre alt, zum Zwecke des 
Aufenthalts in dern Staaten hlerdurch bescheinigt, daß derselbe die Eigen. 
schaft eines Staatsangehörigen des Fürstenthums Reuß Jüngerer Linie beüßt. 
Gera, am 
(L. S.) 
Fürstlich Reuß Plauische Negierung.
	        
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