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th. sig. pi
Protokolle über Parteianbringen, getroffene Verfügungen. in Bantesachen 6
vder Angelegenheiten einzelner Ortsbürger 5 Sar. .15
Wegegebühren
für jede Stunde Entsernung vom n Wehnerte, cischl des Rũdwegs
fur die ersie Stunde 6
für jede folgende Smunde . . —3-—
Diese Wegegebübr darf nur einmal an einem Tage angescht wer
den, wenn gleich der Gang mehrere Angelegenbeiten betroffen
5/
Dienergebühren, da wo ein befanderer Eemeindediener angestellt ist:
für eine mündliche Lad « ,—1—
für eine schriftliche oenne zu insinuiren und Nelatkon- 2—
bei Umläusen von mehr als 3 Personen für jede Person noch be
onders 1|
für Wege nach anderen Orten ven der Meile bin und zurũck —
Zusammenberufung der Gemein
is zu 25 Gemeindeyliedern –6
bis zu 50 OD –10|
lis zu 100 "⅞ 15
über 100 - +%
2) Bekanulmachung, die Verleihung des sogenannten ritterschaftlichen Stipendiums bekr.
(Putkl. Im Amtks= und Vererdnungskl. am 7. Juli 1822.)
Nachdem in Uebereinsimmung mit dem ersten ordentlichen Landtage beschlossen wor-
den, das segenannte ritterschaftliche Stipendium, welcheo zum Genusse für Zöglinge des
biesigen Gymnasiums bestimmt ist, und mit jäbrlich 28 Thlr. aus dem biesigen Landes-
schulsiskus bezogen wird, in der Weise für die Zukunft zu konferlren, daß die einzelnen
Bewerber sich zunächst bei dem Fürstlichen Ministerium zu melden haben und dieses so-
dann die Erklärung der Landesvertretung vermittelt: so wird Solches hierdurch zur
öffentlichen Kenntniß für Alle diesenigen gebracht, welche sich um jenes Stipendium künf-
uig zu bewerben gemeinet sind.
Gera, den 30. Juni 1852.
Furstlich Reub. Puisches Ministerium.
Bretschne
emmel.
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