Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Neunter Band. 1852-1853. (9)

48 
  
th. sig. pi 
Protokolle über Parteianbringen, getroffene Verfügungen. in Bantesachen 6 
vder Angelegenheiten einzelner Ortsbürger 5 Sar. .15 
Wegegebühren 
für jede Stunde Entsernung vom n Wehnerte, cischl des Rũdwegs 
fur die ersie Stunde 6 
für jede folgende Smunde . . —3-— 
Diese Wegegebübr darf nur einmal an einem Tage angescht wer 
den, wenn gleich der Gang mehrere Angelegenbeiten betroffen 
5/ 
Dienergebühren, da wo ein befanderer Eemeindediener angestellt ist: 
für eine mündliche Lad « ,—1— 
für eine schriftliche oenne zu insinuiren und Nelatkon- 2— 
bei Umläusen von mehr als 3 Personen für jede Person noch be 
onders 1| 
für Wege nach anderen Orten ven der Meile bin und zurũck — 
Zusammenberufung der Gemein 
is zu 25 Gemeindeyliedern –6 
bis zu 50 OD –10| 
lis zu 100 "⅞ 15 
über 100 - +% 
  
  
2) Bekanulmachung, die Verleihung des sogenannten ritterschaftlichen Stipendiums bekr. 
(Putkl. Im Amtks= und Vererdnungskl. am 7. Juli 1822.) 
Nachdem in Uebereinsimmung mit dem ersten ordentlichen Landtage beschlossen wor- 
den, das segenannte ritterschaftliche Stipendium, welcheo zum Genusse für Zöglinge des 
biesigen Gymnasiums bestimmt ist, und mit jäbrlich 28 Thlr. aus dem biesigen Landes- 
schulsiskus bezogen wird, in der Weise für die Zukunft zu konferlren, daß die einzelnen 
Bewerber sich zunächst bei dem Fürstlichen Ministerium zu melden haben und dieses so- 
dann die Erklärung der Landesvertretung vermittelt: so wird Solches hierdurch zur 
öffentlichen Kenntniß für Alle diesenigen gebracht, welche sich um jenes Stipendium künf- 
uig zu bewerben gemeinet sind. 
Gera, den 30. Juni 1852. 
Furstlich Reub. Puisches Ministerium. 
Bretschne 
emmel. 
——
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.