Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Neunter Band. 1852-1853. (9)

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vorschreiten, haben aber nach den ersten Untersuchungsschritten und sobald die Gesahr im 
Verzuge beseitigt ist, dem Staatsanwalte die Akten vorzulegen und dessen weitere Anrräge 
abzuwarten. 
Urkundlich haben wir die gegenwärtige Verordnung höchstelgenhändig vollzogen und 
unser Landesfürsiliches Insiegel vordrucken lassen. So geschehen 
Schloß Osterstein, am 5. Juli 1857. 
(I. S.) Heimich der 62. Vüngerer Linie Fürst Reuß. 
von Bretschneider.
	        
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