Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuss Jüngerer Linie. Neunundwanzigster Band. 1913-1915. (29)

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Aulage IV. 
Verhandelt , den ien 10 
Behufs der auf heute anberaumten Wahl eines Abgeordneten zum Landtage des 
Fürstentums Ncuß jüngerer Linic für den ben Wahlkreis 
war 
in dem aus der Gemeinde 
und 
bestehenden Wahlbezirke Nr. 
der unterzeichnete 
zum Wahlvorsteher ernannt. 
Dieser halle aus der Zahl der Wähler zum Protokollführer den 
und zu Beisitzern 
1. 
2 
6. 
4. 
5 
6. 
ernannt und zwei Tage vor dem Welikstb eingeladen, beim Beginne der Wahlhandlung 
zur Bildung des Wahlvorstandes zu ersche 
Dieselben halten sich eingesunden, —. der Wahlvorsteher eröffnete die Wahlhandlung 
um 10 Uhr vormitlags damit, daß er dieselben mittels Haudschlags an Eldesstatt verpflichtele. 
dem Tische, an welchem der Wahlvorstand Platz nahm, wurde ein viereckiges 
undurchsichtiges Gefäß mit Deckel zum Hineinlegen der Stimmzettel (Wahlurne) ausgestellt. 
Der Wahlvorstand stellte fest, daß die Höhe der Wahlurne im Innern gemessen Zenti- 
meter, der Abstond jeder Wand von der gegenstberliegenden Wand Zentimcter und bie 
Breite des Spaltes im Deckel der Urne Zentimeter betrug, und schloß die Urne durch 
Auflegen des Deckels, nachdem er sich überzeugt hatte, daß die Wahlurne leer war. Die 
Wahlurne wurde bis zum Schlusse der Abstimmung nicht wieder geösfnet.
	        
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