Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuss Jüngerer Linie. Neunundwanzigster Band. 1913-1915. (29)

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Gesetzsammlung 
filr das 
Fürstentum x01 jüngerer Linie. 
N#. 830. 
Inhalt: Landtagsabschied vom 20. Dezember 1913 für den am 20. Januar 1011 zusammengetretenen 
Landtag. 
  
  
Landtagsabschied 
vom 20. Dezember 1913 
für den am 29. Jannar 1911 zusammengetretenen Landtag. 
Wir, 
Beinrich der Giebenundzwanzigste, 
von Gottes Gnaden Jüngerrr Kinie regierender Fürst Reuh, Gras und Herr von Plauen, 
Herr zu Greiz, Kranichseld, Gera, Schleih und Kobenstein etr. elc. 
urkunden hierdurch, daß Wir beschlossen haben, den am 29. Januar 1911 zu- 
sammengetretenen Landtag des Fürstentums mit Rücksicht auf den nahe bevor- 
stehenden Ablauf der Wahlperiode zu schließen und verfassungsmäßig zu verab- 
schieden. 
Ein urwergängliches Verdienst hat sich der Landtag erworben, indem er 
dem unter dem 8. Januar 1913 erlassenen Landtagswahlgesetze seine Zustimmung 
erteilte und damit dem bei der Beratung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend 
Abänderung des § 1 des Landtagswahlgesetzes vom 8. Mai 1874, durchbrochenen 
Grundsatze, daß sich die Minderheit des Landtags den Veschlüssen der Mehrheit 
zu unterwerfen hat, für die Zukunft dauernde Geltung sicherte, zugleich aber 
auch der Bildung und dem Besitze einen ihrer Bedeutung für den Staat ent- 
sprechenden Einfluß auf den Umfang der dem einzelnen Wähler zustehenden 
Stimmberechtigung einräumte. 
Ausgegeben am 31. Dezember 1018. 2#
	        
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