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Gesetzsammlung
filr das
Fürstentum x01 jüngerer Linie.
N#. 830.
Inhalt: Landtagsabschied vom 20. Dezember 1913 für den am 20. Januar 1011 zusammengetretenen
Landtag.
Landtagsabschied
vom 20. Dezember 1913
für den am 29. Jannar 1911 zusammengetretenen Landtag.
Wir,
Beinrich der Giebenundzwanzigste,
von Gottes Gnaden Jüngerrr Kinie regierender Fürst Reuh, Gras und Herr von Plauen,
Herr zu Greiz, Kranichseld, Gera, Schleih und Kobenstein etr. elc.
urkunden hierdurch, daß Wir beschlossen haben, den am 29. Januar 1911 zu-
sammengetretenen Landtag des Fürstentums mit Rücksicht auf den nahe bevor-
stehenden Ablauf der Wahlperiode zu schließen und verfassungsmäßig zu verab-
schieden.
Ein urwergängliches Verdienst hat sich der Landtag erworben, indem er
dem unter dem 8. Januar 1913 erlassenen Landtagswahlgesetze seine Zustimmung
erteilte und damit dem bei der Beratung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend
Abänderung des § 1 des Landtagswahlgesetzes vom 8. Mai 1874, durchbrochenen
Grundsatze, daß sich die Minderheit des Landtags den Veschlüssen der Mehrheit
zu unterwerfen hat, für die Zukunft dauernde Geltung sicherte, zugleich aber
auch der Bildung und dem Besitze einen ihrer Bedeutung für den Staat ent-
sprechenden Einfluß auf den Umfang der dem einzelnen Wähler zustehenden
Stimmberechtigung einräumte.
Ausgegeben am 31. Dezember 1018. 2#