Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuss Jüngerer Linie. Neunundwanzigster Band. 1913-1915. (29)

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Sämtliche Zweige der inneren Verwaltung haben sich in der bisherigen 
gesunden Weise weiter entwickelt. 
Namentlich der öffentliche Straßenbau hat sich der besonderen Fürsorge 
des Staates erfreut. 
Mit den zur Verfügung gestellten Etatsmitteln konnte der größte Teil 
der Staatsstraßen nicht nur in seinem bisherigen, meist guten Zustande erhalten, 
sondern, und zwar unter Preisgabe des früher viel gehandhabten Flicksystems, 
durch reichliche Neudeckungen wesentlich verbessert werden. 
Die Staatsstraße von Gera nach Leumnitz, die den stärksten Verkehr im 
Fürstentume zu bewältigen hat, wurde mit einem Kostenaufwande von 23.000 A 
gepflastert und verbreitert, der offene Straßengraben an der Hofer Straße in 
Schleiz wurde mit Staatsbeihilfe kanalisiert und zu einem Bürgersteig ausgebaut, 
eine wesentliche Erleichterung des Verkehrs wurde an der bisher gefährlichen 
Straßenbiegung an der Heinrich= und Badestraße in Köstritz durch Ueberbrückung 
des Goldbachs geschaffen, die Stadtgemeinde Tanna wurde in die Lage gesetzt, 
durch Staatsbeihilfen die dortige Wetterabrücke nebst der sich anschließenden 
Straße zu verbreitern und den Bach an der Staatsstraße Tanna—Kapelle zu 
kanalisieren. 
Für sonstige außerordentliche Verbesserungen der Staatsstraßen und ihrer 
Zubehörungen, namentlich der Bachufermauern, Brücken und sonstigen Einbauten 
wurden kraft besonderer Bewilligung des Landtags 40 000 4 verwendet. 
Die staatsfiskalische Reichsstraße zwischen Bahnhof und Stadt Hirschberg 
wurde gegen Entschädigung an letztere Gemeinde abgetreten, ebenso die Schul- 
straße in Untermhaus von der Abzweigung vom Küchengarten ab an diese 
Gemeinde, und der innerhalb der frliheren Gemeinde Debschwitz gelegene Teil 
der Staotsstraße Gera—Weida an die Stadt Gera. 
Die Löhne der Straßenwärter wurden auch in dieser Periode wiederum 
wesentlich erhöht, die Gewährung von Ruhelohn, von Witwen= und Waisengeld 
an ihre Dinerrbülelenen auf eine feste Grundlage gestellt. 
Die Anschaffung eines Dienstkraftwagens für die Beamten der Landbau- 
inspektion Schleiz ermöglicht eine ausreichende Beaufsichtigung der oberländischen 
Straßenzüge und kommt dadurch diesen selbst zugute. 
Eine außergewöhnliche Förderung wurde aber auch dem Gemeinde- 
wegebau zuteil durch Zuwendung von jährlich 20 O0o 4 zur grundhaften 
Herstellung solcher Ortsverbindungswege, die dem Verkehr einer Mehrzahl von 
Gemeinden dienen; hierbei wurde vorzugsweise der oberländische Bezirk bedacht. 
206.
	        
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