Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Neunzehnter Band. 1879-1882. (19)

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3) Im zweiten Schwurgerichtsbezirk entfallen von der Zahl von 230 Ge- 
schworenen: 
a) auf den Landgerichtsbezirk Meiningen 134, und von diesen auf die 
Herzoglich Sachsen-Meiningen'schen Gebietstheile 74, auf die König- 
lich Preußischen Gebietstheile 35 und auf das Herzogthum Coburg 25; 
b) auf den Landgerichtsbezirk Gotha 56; 
) auf den Landgerichtsbezirk Eisenach 40. 
Zur theilweisen Ausführung der im § 7 unter 4 vorbehaltenen Verein- 
barung wird vorläufig und bis auf auderweite Vereinbarung festgesebt, daß 
für Beheizung und Beleuchtung der Geschäftslokalitäten für die Schwur- 
gerichte Bauschsätze zu vergüten sind, welche für jeden Tag, an welchem 
Beheizung stattgefunden hat, nenn Mark und für jeden Tag, an welchem 
Beleuchtung stattgefunden hat, sechs Mark betragen sollen. 
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So geschehen Halle a/S., den 11. November 1878. 
(03.) Georg Heinrich Rindsleisch. 
(03.) Dr. jur. Anton Vollert. 
(Ge.) Dr. Karl Erust Brüger. 
(63.) Dr. Karl Hlomeyer. 
(6K.) Erust Throdor Göpel. 
(6.) Heinrich Hornbostel. 
(I#.) Ferdinand Hauthal. 
(W. Hruno Nietrich Hernhard von Geldern-Crispendorf.
	        
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